Zugunsten oder zu Gunsten – Richtige Schreibweise

18.01.24 Häufige Fehler bei der Getrennt- und Zusammenschreibung Lesedauer: 2min

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In der deutschen Rechtschreibung existieren viele Wörter und Ausdrücke, bei denen die richtige Schreibweise eine wichtige Rolle spielt. Auch die Frage der Getrennt- oder Zusammenschreibung des Ausdrucks „zugunsten“ ist ein häufig diskutiertes Thema. Die korrekte Schreibweise des Ausdrucks „zugunsten/zu Gunsten“ soll im Folgenden näher erläutert und anhand von Beispielen veranschaulicht werden.

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Die richtige Schreibweise von „zugunsten“

Der Ausdruck „zugunsten“ besteht aus zwei Bestandteilen:

  • Zu“ – Dies ist eine Präposition, die in diesem Zusammenhang eine Richtung oder eine Beziehung anzeigt.
  • Gunsten“ – Dies ist das Substantiv, auf das sich die Präposition „zu“ bezieht, und es meint die wohlwollende Unterstützung oder den Vorteil, der jemandem gewährt wird.

Somit setzt sich der Begriff aus zwei Worten zusammen, die zwei verschiedenen Wortarten entstammen.

Sinngemäß bedeutet der Ausdruck so viel wie, „zum Vorteil von“, „in Bezug auf“ oder „im Sinne von“. Ein konkretes Synonym für den Ausdruck ist „für“.

Richtige Schreibweise

zugunsten

zu Gunsten

Falsche Schreibweise

Keine

 

Beide Schreibweisen, also sowohl „zugunsten“ als auch „zu Gunsten“, sind korrekt und werden im Deutschen verwendet, je nach persönlicher Präferenz oder stilistischen Anforderungen.

„Zugunsten“, als ein Wort geschrieben, wird oft in formellen oder offiziellen Texten verwendet, während die getrennte Schreibweise „zu Gunsten“ in alltäglicheren Kontexten üblicher ist.

Beispiele

  • Die Firma entschied, das Treffen zugunsten einer schnelleren Entscheidung vorzuziehen.
  • Das Gericht fällte das Urteil letztlich zugunsten des Klägers.
  • Zu Gunsten gemeinnütziger Programme wurde eine Steuererhöhung vorgeschlagen.
  • Sie verzichtete auf ihren Urlaub zu Gunsten ihres Kollegen, der Unterstützung benötigte.

Häufig gestellte Fragen

„Zugunsten“ kann sowohl zusammen als auch getrennt geschrieben werden.

Mit dem Begriff „zugunsten“ wird ausgedrückt, dass etwas im Interesse, zum Vorteil oder zur Unterstützung einer Person, Sache oder eines Ziels geschieht.

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