Inhaltsverzeichnis
- 1 Definition: Gesetze zitieren
- 2 Grundlagen des Zitierens von Rechtsnormen
- 3 Zitierweisen in der Praxis
- 4 Beispiele und Musterzitate
- 5 Fehlerquellen & Stolperfallen
- 6 Checkliste für korrektes Zitieren von Gesetzen
- 7 Die unterschiedlichen Gesetzesarten
- 8 Gesetzesänderungen angeben
- 9 Zusammenfassung
- 10 Häufig gestellte Fragen

Das Zitieren von Gesetzen spielt vor allem in wissenschaftlichen Arbeiten und juristischen Texten eine zentrale Rolle. Wer rechtliche Quellen nutzt, muss diese eindeutig und nachvollziehbar kennzeichnen, um die Nachprüfbarkeit der Aussagen zu gewährleisten. Dabei gelten spezielle Regeln, die sich deutlich von anderen Zitierweisen unterscheiden. Was du dazu wissen musst, findest du hier.
Definition: Gesetze zitieren
In wissenschaftlichen Arbeiten kann es mitunter vorkommen, dass du Gesetze zitieren musst. Vor allem Studierende der Rechtswissenschaften sind häufig mit der Zitation von Gesetzestexten konfrontiert. Doch auch in anderen Studiengängen wie z.B. der Sozialen Arbeit müssen Studierende ab und an auf Gesetze in ihren Texten verweisen. Das Gesetze Zitieren erfolgt hier wie bei wissenschaftlichen Papers und anderen Quellen nach festgelegten Kriterien. Um Gesetze richtig zu zitieren, musst du einiges beachten. In der Regel findest du an deiner Fakultät einen Leitfaden, der genau beschreibt, wie du Gesetze im Text richtig zitierst. Im Folgenden möchten auch wir dir ein paar Tipps an die Hand geben, damit beim Gesetze zitieren nichts mehr schief gehen kann.
Grundlagen des Zitierens von Rechtsnormen
Beim Zitieren von Gesetzen ist es entscheidend, die genaue Struktur einer Rechtsnorm zu kennen und sie korrekt wiederzugeben. Jede Norm besteht aus mehreren Ebenen, die präzise angegeben werden müssen:
- § / Art. – Paragraph oder Artikel
- Abs. – Absatz
- S. – Satz
- Nr. / lit. – Nummer oder Buchstabe
Gesetze werden in amtlichen Sammlungen wie dem Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht. Wichtig ist die amtliche Abkürzung (z. B. BGB für Bürgerliches Gesetzbuch) und – falls relevant – die Fassung der Norm (i. d. F. v. …).
Zitierfähig ist immer die amtliche Version; bei späteren Änderungen muss die Fassung eindeutig kenntlich gemacht werden.
Zitierweisen in der Praxis
In der wissenschaftlichen und juristischen Arbeitspraxis gibt es mehrere Möglichkeiten, Gesetze korrekt zu zitieren. Welche Variante verwendet wird, hängt vor allem vom Zitierstil (deutsch, Harvard, APA usw.) und vom Fachbereich ab. Besonders wichtig ist, dass innerhalb einer Arbeit einheitlich zitiert wird und jede Quelle eindeutig nachvollziehbar bleibt.
Zitieren im Text
Beim Zitieren im Text geht es darum, eine konkrete Rechtsnorm direkt dort zu nennen, wo sie inhaltlich relevant ist. Es gibt zwei Hauptformen:
Deutsche Zitierweise (mit Fußnoten):
In juristischen Arbeiten wird fast immer mit Fußnoten gearbeitet. Die Norm steht in der Fußnote, während im Fließtext nur auf sie verwiesen wird.
Wenn dieselbe Norm mehrfach zitiert wird, genügt in den weiteren Fußnoten ein Kurzbeleg, z. B. ebd. oder § 280 BGB.
Harvard- oder APA-Zitierweise (im Fließtext):
Hier erfolgt der Verweis direkt im Satz – ohne Fußnote. Diese Methode ist in sozial-, wirtschafts- oder politikwissenschaftlichen Arbeiten verbreitet, jedoch im juristischen Bereich eher unüblich.
Gesetzeszitate werden in Klammern angegeben, nicht als vollständige bibliografische Quellen.
Zitieren im Literaturverzeichnis
Ob Gesetze im Literaturverzeichnis erscheinen, hängt vom Zitierstil und von den Vorgaben der Hochschule oder des Verlags ab:
-
Juristische Arbeiten:
In klassischen juristischen Arbeiten werden Gesetze nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt. Sie gelten als allgemein zugängliche Quellen, deren Fundstellen jedem bekannt oder leicht auffindbar sind. Es genügt also, sie im Text oder in der Fußnote korrekt anzugeben. -
Andere Fachrichtungen (z. B. Wirtschaft, Sozialwissenschaften):
Wenn dort Gesetze verwendet werden, werden sie häufig im Literaturverzeichnis aufgenommen, meist mit Nennung des vollständigen Titels, der Abkürzung und der Fundstelle.
Praktische Tipps für das Zitieren
- Verwende immer amtliche Abkürzungen (z. B. BGB, GG, HGB).
- Gib bei Bedarf Absatz, Satz und Nummer an, um genau zu verweisen.
- Achte auf die aktuelle Fassung der Norm (i. d. F. v. …).
- Bei mehreren Paragraphen verwende das Doppelzeichen: §§ 10–15 HGB.
- Zitierweise konsequent einheitlich im gesamten Text beibehalten.
Beispiele und Musterzitate
Das korrekte Zitieren von Gesetzen folgt festen Mustern, die sich je nach Art der Norm, Anzahl der Paragraphen und Zitierstil unterscheiden. Im Folgenden findest du typische Beispiele, die dir als Orientierung dienen können.
Einzelne Norm
Wenn nur ein Paragraph oder Artikel zitiert wird, genügt die Angabe der Norm mit der amtlichen Abkürzung des Gesetzes.
So kannst du die Struktur einer Norm klar machen:
§ / Art. → Abs. → S. → Nr. → lit.
Mehrere Paragraphen oder Artikel
Wenn mehrere Vorschriften desselben Gesetzes genannt werden, nutzt man das Doppelparagraphenzeichen oder den Bindestrich:
- §§ 10–15 HGB – fortlaufende Paragraphen.
- §§ 14, 16, 18 HGB – nicht aufeinanderfolgende Paragraphen.
Tipp:
Zwischen den Zahlen steht kein Leerzeichen – §§10–15 ist falsch.
Zitieren mit Absatz, Satz oder Nummer
Je nach Präzision der Aussage kann der Verweis genauer erfolgen:
Zitierform | Bedeutung | Beispiel |
Abs. | Absatz | § 34 Abs. 2 BauGB |
S. | Satz | § 34 Abs. 2 S. 1 BauGB |
Nr. | Nummer | § 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BauGB |
lit. | Buchstabe | § 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lit. b BauGB |
Zitieren geänderter oder älterer Fassungen
Wenn sich der Inhalt eines Gesetzes geändert hat, ist die Fassung anzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden:
- § 11 Abs. 2 StVO i. d. F. v. 10.05.2023 – in der Fassung vom 10. Mai 2023.
- § 622 BGB a. F. – alte Fassung.
- § 622 BGB n. F. – neue Fassung.
Fremdsprachige oder internationale Normen
Bei internationalen Gesetzen oder EU-Recht müssen sowohl die Originalbezeichnung als auch die Quelle angegeben werden:
- Art. 101 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
- Directive 2010/13/EU of the European Parliament and of the Council of 10 March 2010.
Sonderfall: Zitieren mit Fundstelle
In wissenschaftlichen oder juristischen Veröffentlichungen kann zusätzlich die Fundstelle genannt werden, um die genaue Quelle im Gesetzblatt zu belegen:
- § 11 Abs. 2 StVO, BGBl. I S. 367 (2013).
Fehlerquellen & Stolperfallen
Beim Zitieren von Gesetzen können schnell kleine, aber folgenschwere Fehler passieren. Die häufigsten lassen sich leicht vermeiden, wenn man auf Einheitlichkeit und Genauigkeit achtet.
-
Unvollständige Angaben:
Oft fehlen Absatz, Satz oder Nummer. Ein korrektes Zitat lautet z. B. § 280 Abs. 1 S. 1 BGB – nicht nur § 280 BGB. -
Falsche oder uneinheitliche Abkürzungen:
Verwende ausschließlich die amtlichen Gesetzesabkürzungen (z. B. GG, HGB, StVO). Unterschiedliche Schreibweisen im Text wirken unprofessionell. -
Veraltete Fassungen:
Wird eine ältere Norm verwendet, muss dies klar gekennzeichnet sein (a. F. oder i. d. F. v.). Sonst kann der Bezug juristisch falsch sein. -
Mehrere Zitierstile vermischt:
Fußnoten- und Harvard-Stil dürfen nicht kombiniert werden. Entscheide dich für eine Methode und bleibe dabei. -
Gesetze im Literaturverzeichnis:
In juristischen Arbeiten gehören Gesetze meist nicht ins Literaturverzeichnis – in anderen Fachbereichen dagegen schon. -
EU-Recht und Richtlinien:
Diese müssen mit vollständigem Titel und Nummer angegeben werden, z. B. Verordnung (EU) Nr. 2022/2065 des Europäischen Parlaments.
Checkliste für korrektes Zitieren von Gesetzen
Damit dein Gesetzeszitat eindeutig und formal korrekt ist, solltest du folgende Punkte immer überprüfen:
✅ Norm genau angeben: Paragraph oder Artikel mit allen Untereinheiten – z. B. § 242 Abs. 2 S. 1 BGB.
✅ Gesetzesabkürzung: Nur die amtliche Kurzform verwenden (BGB, GG, HGB usw.).
✅ Fassung prüfen: Bei älteren oder geänderten Gesetzen die gültige Version angeben (i. d. F. v., a. F., n. F.).
✅ Fundstelle nennen: Bei Bedarf die Veröffentlichung im Gesetzblatt ergänzen (BGBl. I S. 42).
✅ Einheitliche Zitierweise: Innerhalb der gesamten Arbeit denselben Stil beibehalten.
✅ Mehrere Normen: Doppelparagraphenzeichen (§§ 10–15 HGB) oder Kommas korrekt setzen.
✅ Keine Mischformen: Entweder Fußnotenstil oder Fließtext – niemals beides kombinieren.
Kurz gesagt: präzise, einheitlich und nachvollziehbar zitieren – dann entspricht deine Arbeit den wissenschaftlichen Standards.
Die unterschiedlichen Gesetzesarten
Studenten der Rechtswissenschaften, Sozialen Arbeit & Co. zitieren am häufigsten aus dem EGBGB, dem BGB, dem StGB oder dem GG. Wie du diese häufig verwendeten Gesetze zitieren kannst, siehst du hier:
Gesetzbuch | Schreibweise |
Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) | Art. 9 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB |
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): | §35 Absatz 1 Satz 1 BGB |
Das Strafgesetzbuch | §29 Abschnitt 3 Satz 2 StGB |
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland | Artikel 11 Abschnitt 1 Satz 2 GG |
Gesetzesänderungen angeben
Wurden bestimmte Abschnitte, Erlässe oder Absätze neu eingefügt, werden diese mit Hilfe von Buchstaben gekennzeichnet, bspw. §3 Absatz 1 Satz 2b StGB. Früher wurden in der Schweizer Gesetzgebung dafür hochgestellte lateinische Vervielfältigungszahlwörter wie „bis“ oder „quater“ verwendet. In deiner Quellenangabe solltest du diese Bezeichnungen übernehmen z.B. Art. 222novies StGB.
Zusammenfassung
Beim Gesetze Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten gibt es im Vergleich zu anderen Quellenarten nicht allzu viel zu beachten. Die Quellenangabe bei Gesetzen ist immer gleich, ganz unabhängig davon für welche Zitierweise du dich entscheidest. Du solltest allerdings darauf achten, einen Artikel und keinen Paragraphen anzugeben, wenn du aus dem EGBGB oder dem GG zitierst. Eine gute wissenschaftliche Arbeit ist stets einheitlich. Wenn du dich also für eine bestimmte Zitierweise oder die verkürzte Schreibweise entscheidest, solltest du das über die ganze Arbeit hinweg beibehalten. Am häufigsten zitieren Studenten aus dem EGBGB, dem BGB, dem StGB und dem GG. Im Literaturverzeichnis werden die Gesetze nicht angeführt. Manche Universitäten verlangen jedoch ein eigenes Rechtsquellenverzeichnis. Hier musst du dich vorab informieren. Achte außerdem darauf, immer aus der amtlichen Fassung zu zitieren oder als Alternative die Übersicht vom Bundesministerium für Justiz zu verwenden. Wie du siehst, ist das Gesetze Zitieren gar nicht so schwer wie anfangs vielleicht gedacht. Orientiere dich einfach an unserem Blogbeitrag sowie an den Vorgaben deiner Uni und nichts kann mehr schiefgehen!
Häufig gestellte Fragen
Ja, Gesetze werden entweder im Fließtext oder in der Fußnote deiner Arbeit zitiert. Wenn du Gesetze zitieren möchtest, musst du einem bestimmten Aufbau folgen und dich an die empfohlene Zitierweise deiner Universität halten.
Im Grunde genommen sind Artikel „Übernummern“ für Paragraphen. Sie fungieren als eine Art Aufzählung für Gesetze, die wiederum in Paragraphen, Absätze und Nummern unterteilt sind.
Das hängt von deiner Zitierweise ab. Wenn du mit APA zitierst oder die Harvard-Zitierweise nutzt musst du in Klammern im Fließtext die Gesetze zitieren. Entscheidest du dich für die deutsche Zitierweise, dann wird die Quellenangabe des Gesetzes in der Fußnote angegeben.
Beim Gesetze zitieren solltest du immer die amtliche Fassung verwenden. In der Leseversion des Bundesgesetzblattes findest du sie vor. Du kannst jedoch auch auf die Übersicht des Bundesministeriums für Justiz zurückgreifen. Dabei handelt es sich zwar nicht um eine amtliche Fassung, allerdings stimmt sie mit ihr überein.