Studiengebühren absetzen

So holst du deine Studiengebühren zurück!

Rund 50 Prozent der deutschen Schüler erwerben jedes Jahr das Abitur. Viele von ihnen entscheiden sich gegen eine Berufsausbildung und für ein Studium. Hier entstehen zahlreiche Kosten – an vorderster Stelle stehen dabei die Studiengebühren. Was nur die wenigsten Studierenden wissen: Sie dürfen in vielen Fällen Studiengebühren absetzen, d. h. sich ein Teil des Geldes über die die Steuererklärung als Student wiederholen. Dies ist tatsächlich viel einfacher als die meisten denken und lohnt sich finanziell sehr!

Häufig gestellte Fragen

Studiengebühren lassen sich sowohl im Erst- wie auch im Zweistudium absetzen – allerdings auf unterschiedliche Weise. Wenn du eine Steuersoftware verwendest, generiert dir diese die richtigen Formulare, die passierend auf deinen Angaben automatisch ausgefüllt werden.

Du kannst das Tool gratis testen und entscheiden, ob du damit deine Steuererklärung machen willst: Jetzt Steuererklärung starten

Im Erststudium dürfen maximal 6.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Im Zweitstudium lassen sich fast alle Aufwendungen für die universitäre Ausbildung im vollen Umfang als Studiengebühren, wenn du eine Steuererklärung machen willst, absetzen.

Als abzugsfähige Studiengebühren werden alle Ausgaben anerkannt, die für die Hochschulausbildung unverzichtbar sind. Dazu zählen Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und sogar Elektronik wie einen Computer. Viele haben die Belege für die entsprechenden Ausgabe nicht mehr. Das Gute an der Steuererklärung als Student ist, dass selbst bei Verlust von Belgen, viele Sachen als Pauschale zurück gezahlt werden.

Verliere keine Zeit und starte jetzt deine Steuererklärung und profitiere von der Rückzahlung deiner Studiengebühren.

Studiengebühren lassen sich im Erststudium als Sonderausgaben absetzen. Im Zweistudium werden sie als Werbungskosten geltend gemacht. Diese Regelung gilt für alle Studierenden gleichermaßen und beinhaltet je andere Pauschalen und Rückzahlungsmöglichkeiten.

Prinzipiell kann jeder versuchen seine Studiengebühren abzusetzen, erfolgreich bist du aber bei:

  1. Erststudium Bachelor (ohne vorheriger Ausbildung)
  2. Bachelorstudium nach Ausbildung
  3. Masterstudium

Der erste Fall wäre das Absetzen der Studiengebühren als Sonderausgaben, der zweite und dritte Fall sind Werbungskosten.

Studiengebühren absetzen, darauf kommt es an!

Wenn du deine Studiengebühren absetzen möchtest, kommt es auf folgende Faktoren grundsätzlich an. Zu allen Punkten findest du in unserem Beitrag eine ausführliche Erklärung, damit du deine Studiengebühren erfolgreich absetzen kannst:

  • Sonderausgaben vs. Werbungskosten = Um was handelt es sich bei den angefallen Kosten?
  • Erst- oder Zweitstudium = Die Kosten aus der Erstausbildung gelten als Sonderausgaben, das Zweitstudium als Werbungskosten.
  • Grundfreibetrag? Steuerpflicht? = Wenn du Einkommen über dem Grundfreibetrag erzielt hast, bist du steuerpflichtig und kannst Studiengebühren absetzen!

Informiere dich hier zu den einzelnen Themen und schau inwieweit sie auf deine persönliche Situation zu treffen, anschließend kannst du eine Steuererklärung für Studenten machen und dabei dein Studiengebühren angeben.

Diese Ausgaben wiederholen

In Deutschland sind Studiengebühren weitgehend abgeschafft, allerdings gibt es weiterhin Ausgaben, die Studierende regelmäßig bezahlen müssen. Diese werden inzwischen im Volksmund als Studiengebühren bezeichnet. Vereinfacht gesagt handelt es sich um alle Ausgaben, die im Rahmen der Hochschulausbildung unvermeidbar sind. Du kannst auch diese „Studiengebühren“ absetzen.

Konkret handelt es sich um:

  • Zinsen für Ausbildungsdarlehen
  • Kosten für studienbedingte Sprachkurse
  • Fahrkosten für Recherchefahrten
  • Fahrten zu Lerngruppen
  • Semesterbeiträge
  • Fahrkosten
  • Prüfungsgebühren
  • Aufwendungen für Arbeitsmaterialien

Um deine Studiengebühren absetzen zu können, brauchst du oftmals Nachweise über die entstandenen Kosten. Je genauer du da bist, desto du besser für dich. Wenn du keine Quittungen oder Belege mehr hast, gibt es auch die Möglichkeit diese Ausgaben abzusetzen und eine Pauschale dafür zu erhalten.

Werbungskosten aus deinem Zweitstudium (auch ein Bachelor nach einer Ausbildung) kannst du erfolgreich als Studiengebühren absetzen, in deiner Steuererklärung als Student!

Berechtigte

Prinzipiell kannst du Studiengebühren absetzen, wenn du einkommensteuerpflichtig bist und mehr als den Grundfreibetrag verdienst. Der Grundfreibetrag ist die Grenze, bis zu der du jährlich steuerfrei verdienen darfst. Im Jahr 2020 liegt dieser Wert beispielsweise bei 9.408 Euro. Das ist besonders für Studierende Interessant, die als Werkstudent arbeiten.

Studiengebühren absetzen im:

Erststudium

  • ohne vorherige Ausbildung
  • im Bachelor
  • Sonderausgaben möglich

Beginnst du nach dem Abitur ganz klassisch dein Bachelor Studium, kannst du deine Studiengebühren absetzen, diese jedoch nicht immer vollständig. Dir werden Sonderausgaben von bis zu 6.000 Euro jährlich erstattet. Sie werden als Sonderausgaben bezeichnet und so in der Steuererklärung vermerkt.

Bachelor Studium

  • nach vorheriger Ausbildung
  • Ausbildung muss abgeschlossen sein
  • Werbungskosten möglich

Hast du nach deiner beruflichen Ausbildung bzw. Lehre entschieden noch ein Bachelor Studium zu absolvieren, hast du besonders Glück und kannst deine Studiengebühren angeben. Das läuft dann unter Werbungskosten und du kannst viele „Verluste“ in der Steuererklärung als Student geltend machen.

Master Studium

  • nach Bachelor Studium
  • gilt als Zweitausbildung
  • Werbungskosten möglich

Ein Master Studium gilt als Zweitausbildung und wird steuerrechtlich begünstigt behandelt. Hast du also nach deinem Bachelor auch noch erfolgreich einen Master gemacht, kannst du deine Studiengebühren absetzen. Dies erfolgt im Sinne der Werbungskosten in der Steuererklärung.

Unterstützung bei deiner Steuererklärung

Natürlich möchtest du bei deiner Steuererklärung so viel für dich herausholen wie möglich und deshalb auch deine Studiengebühren steuerlich absetzen. Als Student wirkt eine Steuererklärung auf dich aber wahrscheinlich alles andere als einfach.

Wenn du dir das Maximum an Studiengebühren zurückholen möchtest, dann solltest du auf ein Online-Programm für die Steuererklärung setzen. Dabei kannst du deine Steuererklärung schon in 15 Minuten machen und das verständlich und einfach online.

Erstausbildung vs. Zweitausbildung

Ob du dich in der Erstausbildung oder Zweitausbildung befindest macht sehr viel aus, wenn du deine Studiengebühren absetzen willst. Wenn du eine Berufsausbildung gemacht hast und dann Studieren gehst, befindest du dich im Zweitstudium bzw. Zweitausbildung. Du kannst also Studiengebühren absetzen, indem du sie als Werbungskosten angibst.

Wenn du deinen Bachelor gemacht hast und jetzt im Master bist, wird dieser Studiengang ebenfalls als Zweitstudium bzw. Zweitausbildung gewertet. Schließlich besitzt du mit dem Bachelor-Zeugnis ein erstes Abschlusszeugnis einer Hochschule.

Studiengebühren absetzen Erststudium Zweitstudium
Als Hinweis: Lehrgänge, Praktika oder vergleichbare Fortbildungstätigkeiten zählen nicht als Berufsausbildung. Sie sind nicht von Bedeutung, wenn du Studiengebühren bei der Steuer angeben willst.

Auslandsstudiengebühren absetzen

Grundsätzlich ist es entscheidend, dass im Ausland erbrachte Studienleistungen in Deutschland anerkannt werden. Sie müssen laut § 20 HRG (Hochschulrahmengesetz) gleichwertig sein. Ist dies der Fall, lassen sich alle Kosten, die durch einen studienbedingten Auslandsaufenthalt anfallen, als Studiengebühren absetzen.

Dies gilt ausdrücklich auch im Erststudium. Die Belege für die entsprechenden Aufwendungen sollen deshalb gut abgelegt werden, weil sie sich für einen Verlustvortrag eignen.

Neben den Studiengebühren können folgende Kosten abgesetzt werden:

Reisekosten

Aufwendungen für die Unterbringung

Verpflegungskosten (allerdings nur nach bestimmten Pauschalbeträgen)

Bewerbungskosten um das Auslandsstudium

Studienkredit, um den Auslandsaufenthalt zu bezahlen

Sonstige für das Studium notwendige Ausgaben (beispielsweise Kosten für Tutorien, Bücher, Kopien, Miete für die Zweitwohnung, etc.)

Deutlich schlechter sieht es aus, wenn deine Prüfungsleistungen nicht als gleichwertig anerkannt werden. Dann kannst du bedauerlicherweise keine der Ausgaben als Studiengebühren angeben. In der Regel musst du dir darüber allerdings keine Gedanken machen: Wenn du beispielsweise an einer staatlichen Hochschule innerhalb der EU studierst, muss deine Ausbildung anerkannt werden. Du kannst alle Kosten als Studiengebühren absetzen.

Fazit

Die Steuererklärung als Student abzugeben lohnt sich immer auch wenn du nicht zwangsläufig deine Studiengebühren absetzen kannst. Der Versuch ist es jedoch wert, besonders weil sich die gesetzliche Lage jederzeit ändern kann. Auch wenn du nicht die Studiengebühren absetzen kannst, könntest du ggf. andere Kosten zurückerstattet bekommen.

Bist du im Zweitstudium, solltest du unbedingt die Steuererklärung abgeben. Schließlich kannst du Studiengebühren absetzen. In einem solchen Fall solltest du auch darüber nachdenken, dir professionelle Unterstützung für die Steuererklärung zu suchen. Wie du anhand der obigen Ausführungen gemerkt hast, ist das deutsche Steuerrecht ziemlich kompliziert. Allerdings bietet es Studierenden im Zweitstudium große Chancen beim Studiengebühren absetzen. Mit der passenden Unterstützung kannst du diese kinderleicht und erfolgreich wahrnehmen.

Wie gefällt dir dieser Beitrag?