BAföG Nebenjob

Darf ich nebenbei Geld verdienen?

Die große Frage, die sich Studenten, die den BAföG Antrag stellen, immer wieder stellen: darf man eigentlich nebenbei Geld dazuverdienen, wenn ich BAföG beziehe? Ist ein BAföG Nebenjob erlaubt? Die Antwort lautet: ja natürlich! Schließlich ist es nicht ganz so einfach, Miete, Essen, Studium und andere Dinge ausschließlich mit BAföG zu finanzieren. So kommt man um einen BAföG Nebenjob fast gar nicht vorbei.

Aber auch hier ist natürlich geregelt, was du in deinem BAföG Nebenjob verdienen darfst und wie.

Häufig gestellte Fragen

Viele Studierende müssen während des Studiums arbeiten gehen, um sich ihr Leben zu finanzieren. Grundsätzlich erlaubt das BAföG Nebenjobs, solange das dadurch verdiente Gehalt beispielsweise die Grenze von 450 Euro monatlich nicht überschreitet. Du kannst im digitalen BAföG Antragsassistenten ganz schnell prüfen, ob und wie viel du nebenbei verdienen darfst und wie sehr sich das auf dein BAföG auswirkt.

Du kannst monatlich maximal 450 Euro verdienen, ohne, dass das BAföG durch den Nebenjob gesenkt wird. Arbeitest du aber in der Regel nicht monatlich, sondern z.B. in den Semesterferien Vollzeit, kannst auf das Jahr gerechnet  5400 Euro problemlos verdienen. Wenn du deinen BAföG Antrag online stellst, muss das aber unbedingt pflichtgemäß angegeben werden.

Freibeträge werden unter bestimmten Umständen gegeben und beeinflussen dein BAföG nicht negativ. Wenn du einen Nebenjob hast, kannst du jährlich 5400 Euro ohne Probleme verdienen. Weitere Freibeträge könnten für dich in Kraft treten, wenn du Kinder hast oder verheiratet bist. Das sind Faktoren, die vom digitalen BAföG Antragsassistenten berücksichtigt werden und dabei helfen deinen individuellen BAföG Satz zu errechnen.

Die Selbstständigkeit wird ein wenig anders gewertet, als der BAföG Nebenjob, aber auch hier gibt es Freibeträge. Aufs Jahr gerechnet, darfst du  4410 € verdienen, was monatlich 367,50 Euro sind.  Hast du weitere Rücklagen für deine  Selbstständigkeit geschaffen, musst du aufpassen, dass sie nicht zu hoch nach der Regelung des BAföG Vermögens sind.

Ein Praktikum ist eine gute Möglichkeit, um während des Studiums praktische Erfahrungen zusammeln und deinen Lebenslauf zu verbessern. Bekommst du jedoch ein Gehalt, ist das zunächst gut für dich persönlich, kann aber jedoch die BAföG Einkommensgrenze überschreiten. Denn Gehälter aus Praktika werden ganz normal angerechnet und könnten die Höhe deines BAföGs  negativ beeinflussen.

Das ist erlaubt

Grundsätzlich ist es erlaubt, einen BAföG Nebenjob zu haben. Da das BAföG alleine oft nicht ausreicht, darf man sich Geld dazuverdienen. Die Höhe ist aber geregelt. Während deines BAföG Bewilligungszeitraumes darfst du nicht mehr als 5400 € im Jahr verdienen. Je mehr Geld du nebenbei verdienst, desto mehr kürzt sich dein BAföG.

Das BAföG Amt erlaubt dir neben dem Studium mit einem BAföG Nebenjob 20 Stunden die Woche zu arbeiten. Es geht darum, dass das Hauptaugenmerk immer auf dem Studium liegt, weshalb du ja auch BAföG beziehen kannst. Die Regelstudienzeit muss hierbei beachtet werden und auch der BAföG Leistungsnachweis nach dem 4. Semester.

Je mehr Geld du mit deinem BAföG Nebenjob verdienst, desto weniger BAföG bekommst du. Daraus kann ein Teufelskreis entstehen, da du so immer mehr arbeiten musst, um auf dein Geld zu kommen.

Freibeträge beim BAföG

Zwar ist es dir erlaubt einen Nebenjob und BAföG zu haben, wie viel du aber dort verdienen darfst, ist durch die BAföG Einkommensgrenze bestimmt. Solange du dich innerhalb der Freibeträgen bewegst, ist dein BAföG und der Nebenjob nicht gefährdet. Freibeträge werden nach deiner Wohnsituation und deinem Familienstand vergeben. Hast du z.B. Kinder, darfst du in deinem Nebenjob mit BAföG mehr verdienen.

BAföG Nebenjob und Freibeträge:

Folgende Freibeträge werden dir beim BAföG Nebenjob gestattet:

Schuldgeld/Studiengebühren beim BAföG Nebenjob260 €
Pro Kind des BAföG-Beziehenden 520 €
Auszubildender mit BAföG Nebenjob290 €
Ehegatte/Lebenspartner 570 €
Ehrenamtpauschale beim BAföG Nebenjob720 €
Übungsleiterpauschale beim BAföG Nebenjob2400 €
Stipendien300 €

BAföG-Antrag online stellen

Damit du deinen Nebenjob beim BAföG-Antrag ordnungsgemäß angibst und es keine Probleme mit dem BAföG-Amt gibt, kannst du auf die Hilfe einen Antragsassistenten zurückgreifen. Dieser unterstützt dich dabei keine wichtigen Informationen wegzulassen und so den BAföG-Antrag ohne viele Rückfragen vom BAföG-Amt direkt durch zu bekommen.

Zusätzlich sparst du dir durch den übersichtlichen Aufbau viel Zeit beim Ausfüllen des Antrages und musst auch nicht lange darüber grübeln, was das BAföG-Amt im Amtsdeutsch von dir wissen will.

Anbieter

BAföG Folgeantrag online Anbieter

Dauer

Nur 30 Min.

Kundenbewertung

4.2 ★★★★★

BAföG Nebenjob: wie ergibt sich ein Freibetrag?

Je nachdem, welche BAföG Voraussetzungen du erfüllst und mitbringst, variieren die Freibeträge. Anhand des Auszubildenden zeigen wir dir, wie der Freibetrag von 290€ entsteht:

BAföG-Nebenjob-Entstehung-Freibetrag-groß

Im Umkehrschluss sind die 1000€ Werbungskostenpauschale monatlich 83,33 €. Die 932,80 € Sozialversicherungspauschale betragen monatlich 77,73 €.

Daraus folgt: 288,93 € + 83,33 € + 77,73 € = 449,99 €. Dies sind die erlaubten 450 € monatlich, die den Freibeitrag von 5400 € jährlich ergeben.

Werbungskostenpauschale: Kosten, die für deinen BAföG Nebenjob oder dein Studium entstehen wie z.B. Arbeitsutensilien, Bücher für das Studium, etc.

Kurzfristige & unselbstständige Beschäftigung

Du musst dir absolut keine Gedanken machen, wenn du bei einer unselbstständigen Arbeit monatlich maximal 450 € verdienst. Somit kommst du niemals über den erlaubten Freibetrag von 5.400 €.

Natürlich ist es aber auch möglich, dass man keinen fixen BAföG Nebenjob hat, sondern in den Semesterferien jobbt. Gerade große Firmen in der Industrie suchen immer wieder nach kurzfristig beschäftigten Vollzeitkräften am Fließband oder ähnlichem. Gerade bei diesen Jobs verdienst du schnell mal mehr als nur 450 € im Monat.

Aber auch hier: kein Problem! Solang du die BAföG Einkommensgrenze nicht überschreitest und somit nicht über deinen jährlichen Freibetrag von 5400 € Brutto kommst, ist das überhaupt kein Thema.

Selbstständigkeit 

Es gibt auch genug Studenten, die neben ihrem Studium ihr Geld auf selbstständiger Basis verdienen. Hast du einen BAföG Nebenjob und bist selbstständig, verhält es sich ähnlich wie bei einem normalen 450 € Job. Auch hier gibt es einen bestimmten Betrag, den man nicht überschreiten darf. Hier liegt die BAföG Einkommensgrenze bei 4410 € im Jahr (sprich 367.50 € monatlich).

Egal ob selbstständig oder unselbstständig beschäftigt – wenn du mehr verdienst als der jeweilige Freibetrag erlaubt, heißt das nicht automatisch, dass es kein BAföG mehr gibt. Du musst aber mit Kürzungen rechnen.

Beispiele

Jeder Student hat einen Freibetrag von 5400 € im Jahr, die er sich dazuverdienen darf mit seinem BAföG Nebenjob. Dabei ist es egal, ob es 450 € monatlich sind oder z.B. auf einmal fließt.

Sollte man über den Freibetrag kommen, wirst du bei deinem BAföG Folgeantrag eine Rückzahlung erwarten können. Diese richtet sich nach dem Betrag, der über den 5400 € liegt und wird dann monatlich abgezogen:

BAföG-Nebenjob-Kürzung

Übungsleiterpauschale/Ehrenamtpauschale

Bei deinem BAföG Nebenjob gibt es Ausnahmen, die sich nicht auf dein BAföG auswirken. Zum einen gibt es die Übungsleiterpauschale und zum anderen die Ehrenamtpauschale. Dies sind die sogenannten Steuerfreien Einnahmen:

BAföG Nebenjob: Übungsleiterpauschale BAföG Nebenjob: Ehrenamtpauschale
Übungsleiter, Erzieher, Betreuer, Ausbilder: 2400 € im Jahr steuerfreiGemeinnütziger Verein, kirchliche oder öffentliche Einrichtung: 720 € im Jahr steuerfrei

Die zwei Pauschalen kommen noch zusätzlich auf den Freibetrag hinzu. Wenn du also im Jahr deine 5400 € verdient hast und durch die Übungsleiterpauschale weitere 1500 € beispielweise, ist das absolut kein Problem.

Möglich monatlich Einkünfte eines Studenten:
BAföG Höchstatz: 735 € monatlich / 8820 € jährlich
BAföG Nebenjob, maximaler Freibetrag: 450 € monatlich / 5400 € jährlich
BAföG Nebenjob, Übungsleiterpauschale: 200 € monatlich / 2400 € jährlich
Gesamt: 1385 € monatlich / 16620 € jährlich

Beim BAföG Antrag angeben

Wenn du einen BAföG Nebenjob hast, dann musst du das auf jeden Fall bei deinem BAföG Antrag angeben. Das dazugehörige BAföG Formblatt ist das BAföG Formblatt 1. Hier gibst du Auskunft über dein Vermögen und deine Einkünfte.

Hierbei wird auch eine Prognose von dir verlangt für den BAföG Bewilligungszeitraum. Du musst also abschätzen, was du in den kommenden zwölf Monaten mit deinem BAföG Nebenjob verdienen wirst. Letzten Endes wird dann am Ende deines Bewilligungszeitraumes nochmal überprüft, was du wirklich verdient hast.

BAföG-Nebenjob-Formblatt-1-klein

BAföG Nebenjob melden

Wenn du BAföG beziehst und dich dazu entscheidest einen BAföG Nebenjob zu haben, dann musst du das deinem zuständigen BAföG Amt mitteilen.

Tipp: Sollte es zu Änderungen deines Einkommens während des Bewilligungszeitraumes kommen, solltest du dies sofort deinem BAföG Amt mitteilen! So ist man auf der sicheren Seite und kann so einer eventuellen Rückzahlung aus dem Weg gehen.

Hast du z.B. während eines Jahres 6200 € verdient liegst du somit 800 € über dem Freibetrag. Diese 800 € sind aufs Jahr verteilt (12 Monate) 66,66 € monatlich. Diese werden dir monatlich von deinem BAföG abgezogen.

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