BAföG Einkommensgrenze

So viel Einkommen darf man haben

Definition

Das BAföG ist wirklich eine super Möglichkeit finanzielle Unterstützung während deines Studiums zu bekommen. Ob dein BAföG-Antrag bewilligt wird hängt von festgeschriebenen BAföG Voraussetzung ab. Diese Voraussetzungen variieren je nach BAföG Art!

Die BAföG Einkommensgrenze ist ein besonders entscheidender Faktor bei der Bewilligung deines BAföG Antrags und die schlussendliche Höhe des monetären Betrags. Das zuständige BAföG Amt prüft auf Grundlage deiner Angaben im BAföG Antrag, welches Einkommen, in welcher Höhe vorliegt. Wird die BAföG Einkommensgrenze überschritten, besteht die Möglichkeit der Kürzung des BAföG Höchstsatzes.

Wessen Einkommen in den Berechnungen zur BAföG Einkommensgrenze berücksichtigt wird und wie es sich ggf. für dein BAföG auswirkt findet du in diesem Beitrag.

Häufig gestellte Fragen

Das BAföG erhalten Studierende nur, wenn nach Auffassung des BAföG Amts bedarf besteht. Dazu werden die Finanzen des Antragstellers und in der Regel der Eltern überprüft und mit der BAföG Einkommensgrenze abgeglichen. Verdient jemand „zu viel“, wird  die mögliche BAföG Summe entsprechend angepasst, bei großer Überschreitung sogar gänzlich verwehrt.

Ob du die BAföG Einkommensgrenze überschreitest, kannst du ganz einfach online im BAföG Antragsassistenten errechen lassen.

Die BAföG Einkommensgrenze ist keine  willkürlich benannte Zahl, viel mehr handelt es sich hier um eine Formel. Diese dient dazu, zu errechen wie viel du und dein Eltern tatsächlich haben, um dich im Studium zu finanzieren. Durch die Angaben von Gehältern, Sparbüchern etc. kannst du die BAföG Einkommensgrenze online berechnen und erfährst, wie hoch deine mögliche BAföG Summe ist.

Bist du der Antragsteller, musst du all deine Finanzen offenlegen. Dazu gehören Nebenjobs, Ersparnisse, unbewegliche Güter (z.B. Immobilen) etc.  Da die meisten Studierenden noch bei ihren Eltern leben und es sich um die erste (akademische) Ausbildung handelt, werden aber auch die Gehälter deiner Eltern überprüft. Grund dafür ist, dass prinzipiell deine Eltern dich bei deinem Studium unterstützen müssen.

Verdienen sie jedoch „zu wenig“, um das gewährleisten zu können, erhältst du BAföG. Mit wenigen Klicks kannst du  im BAföG-Antragsassistenten checken, ob und um wieviel die BAföG Einkommensgrenze überschritten wird.

Wenn du nicht gerade für das elternunabhängiges BAföG in Frage kommst, werden auch die Jahresgehälter der Eltern geprüft. Es wird jedoch nicht alles angerechnet, sondern Freibeträge gewährt, die dann nicht zur BAföG Einkommensgrenze zählen. Hast du Beispielsweise Geschwister, die im Haushalt leben, wird für jedes Kind eine gewisse Summe vom Gehalt deiner Eltern abgezogen. Grund dafür ist, dass dein Eltern auch ihre Versorgung gewährleisten müssen und der Betrag, den sie für dein Studium aufwenden können natürlich dadurch sinkt.

Natürlich haben aber auch die Eltern selbst einen Freibetrag. Wenn sie in einem Haushalt leben sind es insgesamt 1.835 Euro ihres Gehalts, die nicht bei der Errechnung des BAföG gezählt werden. Leben sie getrennt, sind es 1.225 Euro pro Monat für jeden.

Sparbücher, Immobilien, Autos etc. der Eltern werden gar nicht geprüft und zählen auch nicht zu deinem BAföG.

Sparbücher, Girokonten, Bausparverträge, Autos etc. gelten als BAföG Vermögen und werden vom BAföG Amt überprüft, bzw. du musst sie wahrheitsgemäß angeben. Geprüft werden aber nur die Geldanlagen, die auch wirklich auf deinen Namen laufen. Alles was deine Eltern besitzen, bis auf ihr Jahreseinkommen, wird nicht bei der Berechnung deines BAföGs berücksichtigt.

Das bedeutet aber nicht, dass du keine  Sparanlagen haben darfst. Denn die BAföG Einkommensgrenze erlaubt auch hier Freibeträge, die du besitzen darfst ohne, dass diese negativ ins Gewicht fallen – für Sparbücher etc. sind es aktuell 10.000 Euro.

Überblick

Welche Personen werden bei der BAföG Einkommensgrenze berücksichtigt?
Welches Einkommen wird bei der BAföG Einkommensgrenze geprüft?Gibt es mögliche Freibeträge bei der BAföG Einkommensgrenze?
Antragsteller• Selbständige Arbeit, kurzfristige Beschäftigung, Beschäftigung auf 450-Euro-Basis, Pflichtpraktika, freiwillige Praktika
• Ja: bei selbstständiger Arbeit, kurzfristiger Beschäftigung und Nebentätigkeit auf 450-Euro-Basis
• Nein: freiwilliges Praktikum und Pflichtpraktika
Eltern (ansonsten elternunabhängiges BAföG)• das gesamte Einkommen wird, in Abhängigkeit des Familienstands, in der BAföG Einkommensgrenze verrechnet• Ja, in Abhängigkeit des Familienstands (verheiratet/geschieden)
und Anzahl weiterer Kinder
Ehepartner• das gesamte Einkommen wird bei der Überprüfung der BAföG Einkommensgrenze berücksichtigt• Ja
Einkommen 2019 BAföG Einkommensgrenze
Wichtig: Die Überschreitung der BAföG Einkommensgrenze bedeutet nicht sofort eine Ablehnung deines BAföG-Antrags! Es kann jedoch zu Kürzungen kommen.

Eigenes Einkommen

Wenn du einen BAföG Antrag stellst, wirst du Auskunft zu deinen Einkünften geben müssen. Damit ist in erster Linie dein eigenes Einkommen gemeint. So prüft dein zuständiges BAföG Amt, ob ein tatsächlicher Bedarf nach Unterstützung besteht. Überschreitest du mit deinem eigenen Einkommen die BAföG Einkommensgrenze können Kürzungen des BAföGs die Folge sein. Bei deutlicher Überschreitung der BAföG Einkommensgrenze kann dein BAföG Antrag tatsächlich abgelehnt werden.

Die BAföG Einkommensgrenze bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass du im Studium deinen Nebenjob aufgeben oder keinen aufnehmen darfst, wenn du einen Antrag für Studenten BAföG stellst.

Es zählt zunächst nur das Einkommen in dem gestellten BAföG Bewilligungszeitraum. Kleine Ferienjobs aus der Abiturzeit sind somit zunächst nicht relevant für das BAföG Amt.

BAföG Einkommensgrenze bei kurzfristiger und unselbstständiger Beschäftigung

Das BAföG unterscheidet verschiedenen Beschäftigungsarten. Diese werden durch den BAföG-Antrag und deine Angaben, sowie Nachweise auf mögliche Überschreitungen der BAföG Einkommensgrenze geprüft.

Grundsätzlich kann man sagen, dass ledige Studenten (ohne Kinder) durchschnittlich 450 Euro pro Monat (bei 12 Monaten) verdienen dürfen. Damit wäre z. B. eine Stelle als Aushilfe im Supermarkt und das dadurch verdiente Gehalt von maximal 450 Euro völlig im Rahmen. In diesem Fall –unselbständige Beschäftigung– musst du dir keine Sorgen machen, dass du die BAföG Einkommensgrenze überschreitest.

Viele Unternehmen in Nähe einer Universität oder Hochschule bieten, besonders in den Semesterferien, Jobs als kurzfristige Beschäftigung an! Diese Stellen zeichnen sich oft dadurch aus, dass du für einen kurzfristigen Zeitraum eine Vollzeitstelle besetzt. Das könnte z. B. in der Verpackung oder im Lager eines großen Unternehmens sein.

Der Antritt einer Vollzeitstelle bedeutet zwangsläufig, dass du mit deinem Monatsgehalt und somit Einkommen deutlich die 450 Euro pro Monat überschreitest! Damit hast du aber nicht unbedingt die BAföG Einkommensgrenze überschritten. Denn:

Die BAföG Einkommensgrenze wird von dir nicht überschritten, solange du maximal 5.400 Euro brutto innerhalb des ganzen Jahres – gezählt werden 12 Monate innerhalb des BAföG Bewilligungszeitraums – als Einkommen angerechnet bekommst.

BAföG Einkommensgrenze beim eigenen Einkommen

• unterscheidet unselbstständige
(z. B. 450-Euro-Basis) und kurzfristige Beschäftigung!

• beides sollte die 5.400 Euro Grenze nicht überschreiten

• es gilt ein Bewilligungszeitraum von 12 Monaten

BAföG Einkommensgrenze bei Selbstständigkeit

Hast du dich dafür entschieden, dass du während deines Studiums Nebeneinkünfte durch eine selbstständige Arbeit verdienen möchtest – du gibst zum Beispiel Nachhilfeunterricht – werden auch diese bei der BAföG Einkommensgrenze berücksichtigt.

Ähnlich wie beim „Mini-Job“ darfst du einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Die Einkommensgrenze hier liegt bei 4.410 Euro, in dem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten. Damit wäre ein durchschnittlicher Verdienst von 367,50 Euro (x12) möglich, ohne dass die BAföG Einkommensgrenze überschritten wird.

Auch hier gilt: Die Überschreitung der BAföG Einkommensgrenze bedeutet nicht, dass das zuständige BAföG Amt automatisch deinen BAföG-Antrag ablehnt! Du musst nur mit Kürzung des BAföG Höchstsatzes rechnen.

Schon gewusst? Mithilfe eines BAföG-Antragsassistenten erhöhst du deine Chancen, dass dir BAföG bewilligt wird. Hier kannst du deinen Antrag einfach online ausfüllen und gehst sicher, dass auch alle Angaben vollständig sind.

BAföG Einkommensgrenze bei einem Praktikum

Nicht nur der klassische Nebenjob wird als Einkommen bei der Überprüfung der BAföG Einkommensgrenze berücksichtigt, sondern auch dein Einkommen aus vergüteten Praktika.

Dabei wird zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum unterschieden:

Ein Pflichtpraktikum ist oftmals fester Bestandteil einiger Studiengänge und somit Voraussetzung zum Erwerb deines Abschlusses. Bei der Prüfung der BAföG Einkommensgrenze wird das gesamte Einkommen, dass du in deinem Pflichtpraktikum erzielt hast mit deinem BAföG Bedarf verrechnet.

Das BAföG sieht dabei keine Freibeträge vor, wie z. B. 450 Euro pro Monat bei einem Nebenjob. Du hast aber die Möglichkeit sogenannte Werbungskosten (z. B. Anfahrtskosten) beim BAföG Amt anzugeben und dadurch Zuschüsse bzw. Rückzahlungen zu erhalten.

Möchtest du nun zusätzlich ein freiwilliges und bezahltes Praktikum absolvieren, wird dieses auch bei der Errechnung der BAföG Einkommensgrenze berücksichtigt. Weiterhin unterliegt das Praktikum zusätzlichen Auflagen. Unter anderem einer Begrenzung von maximal 20 Stunden in der Woche (in der Vorlesungszeit).

Das aus dem freiwillig ausgeübten Praktikum erzielte Einkommen wird gänzlich als Einkommen verrechnet und somit bei der BAföG Einkommensgrenze vollständig berücksichtigt. Anders als bei einem freiwilligen Praktikum können aber keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

Beachte: Pflichtpraktikum und freiwilliges Praktikum werden bei der Prüfung der BAföG Einkommensgrenze nicht unterschiedlich gewertet!

Berücksichtige beim Praktikum die BAföG die Einkommensgrenze!

• die BAföG Einkommensgrenze unterscheidet nicht zwischen
freiwilliges und verpflichtendes Praktikum!

• Beides wird als Einkommen gewertet

• Erstattung von Werbungskosten
(nur beim Pflichtpraktikum)

Freibeträge

Hier hast du eine kleine Übersicht über die Freibeträge die dir gestattet werden. Diese werden vor der Berechnung der BAföG Einkommensgrenze von deinem Einkommen abgezogen und wirken sich daher nicht negativ auf deinen potenziellen BAföG Beitrag aus:

TätigkeitEinkommen (12 Monate im BWZ)Einkommen monatlich (12 Monate im BWZ)
abhängige Beschäftigung, kurzzeitige (z.B. 450 Euro Job)5.400 Euro450 Euro
selbstständige Beschäftigung4.410 Euro367,50 Euro
Pflichtpraktikumkein Freibetrag – Berücksichtigung von Werbungskostenkein Freibetrag -
Berücksichtigung von Werbungskosten
freiwilliges Praktikumkein Freibetragkein Freibetrag

Interessierst du dich für Studenten BAföG? Du findest  in unserem Beitrag viele nützliche Informationen. Zum Studenten BAföG

BAföG Einkommensgrenze bei Stipendien 

Bei der Errechnung deines Bedarfs durch dein zuständiges BAföG Amt werden Stipendien als Einkommen gewertet. Ein besonders hohes Stipendium kann somit durchaus die BAföG Einkommensgrenze überschreiten! Hier besteht jedoch eine Sonderregelung:

Wichtig: Stipendien in einer Höhe von 300 Euro pro Monat bleiben im Bezug auf die BAföG Einkommensgrenze anrechnungsfrei!

Einkommen der Eltern

Erfüllst du nicht die BAföG Voraussetzungen die es dir ermöglich einen BAföG Antrag für elternunabhängiges BAföG zustellen, wird ihr Einkommen berücksichtigt! Denn per Gesetz sind leibliche und Adoptiveltern (unter bestimmten Voraussetzungen wie Minderjährigkeit des Kindes, Aufnahme eins Ausbildungsverhältnisses etc.) verpflichtet ihr Kind finanziell zu unterstützen.

Somit spielt das Einkommen deiner Eltern bei der BAföG Einkommensgrenze eine nicht unerhebliche Rolle!

Für das BAföG Amt sind aber lediglich die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr, vor Beginn des Bewilligungszeitraums, wichtig. So wird ihr Einkommen und eine mögliche Überschreitung der BAföG Einkommensgrenze geprüft.

Sollten deine Eltern innerhalb des aktuellen Bewilligungszeitraums aber dann doch weniger verdienen, müsstest du einen Aktualisierungsantrag stellen, damit dein Bedarf neu errechnet werden kann. Dir könnte das zugutekommen, da der fehlende Betrag in deinem BAföG aufgestockt wird.

Das nötige Formular findest du bei uns: Zum BAföG Formblatt 7

Im Falle des elternunabhängigen BAföGs ist das Einkommen deiner Eltern nicht relevant für die BAföG Einkommensgrenze!

Wichtig: Für das BAföG Amt sind lediglich die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr, vor Beginn des Bewilligungszeitraums, wichtig. So wird ihr Einkommen und eine mögliche Überschreitung der BAföG Einkommensgrenze geprüft.

Übrigens: Der BAföG-Antragsassistent macht es dir leicht den kompletten Antrag auszufüllen, denn du wirst Schritt-für-Schritt mit einfachen Fragen durch den Antrag geleitet.

Mögliche Freibeträge beim Einkommen deiner Eltern

Grundsätzlich gilt, dass auch deinen Eltern und Geschwistern gewisse Freibeträge zustehen, die zur Einhaltung der BAföG Einkommensgrenze verrechnet werden. Das bedeutet, dass diese Freibeträge zum Errechnen deines BAföG Bedarfs unangetastet bleiben und so ggf. die Unterschreitung der BAföG Einkommensgrenze sicherstellen!

Berücksichtigte Familienmitglieder für die BAföG Einkommensgrenze gestatte Freibeträge pro Monat
Verheiratete Elterninsges. 1.715 Euro
Geschiedene Elternteileje 1.145 Euro
Stiefelternteil570 Euro
Geschwister und
andere Unterhaltsberechtigte (ohne Bedarf auf Ausbildungsförderung)
je 520

Diese Freibeträge, zusammengesetzt aus den individuellen Konstellationen innerhalb deiner Familie, werden von dem Einkommen deiner Eltern abgezogen. Sie müssen selbstverständlich bei deinem BAföG-Antrag angegeben werden.

Dieser Grundfreibetrag wird halbiert und der daraus resultierende Betrag um jeweils weitere 5 Prozent pro Kind (berechtigt für einen Freibetrag) minimiert. Das Ergebnis ist der Anrechnungsbetrag!

Der Anrechnungsbetrag ist nach dem BAföG jene Summe, die für die finanzielle Unterstützung  des studierenden Kindes aufgewendet werden kann. Solange kein Fall von elternunabhängigen BAföG vorliegt, wird basierend darauf dein BAföG Beitrag ermittelt.

Den Betrag den du tatsächlich bewilligt bekommst, hängt von sehr vielen Faktoren ab, die in deiner individuellen Lage geprüft werden. Deswegen ist es schwierig pauschal ein Einkommen deiner Eltern zu nennen, dass deutlich die BAföG Einkommensgrenze unter- bzw. überschreitet.

Ein Beispiel für die BAföG Einkommensgrenze für das Einkommen der Eltern

Das Beispiel gilt für einen Antrag auf StudentenBAföG (ledig, kinderlos, unter 25 Jahre):

FamilienmitgliederEinkommenBAföG Freibeträge Berechnung:
Eltern (verheiratet, berufstätig)• insgesamt 4.000 Euro, pro Monat• insgesamt 1.715 Euro4.000 Euro – 1.715 Euro=
2.285 Euro
Geschwisterkind (Schüler, 6 Jahre)• kein Einkommen
• das Kindergeld wird nicht bei der BAföG Einkommensgrenze verrechnet
• 520 Euro2.285 Euro - 520 Euro=
1.765 Euro

1.765 Euro : 2= 882,50 Euro

882,50 Euro - 5%=
838,38 Euro

Den Betrag den du tatsächlich bewilligt bekommst, hängt von sehr vielen Faktoren ab, die in deiner individuellen Lage geprüft werden.

Deswegen ist es schwierig pauschal ein Einkommen deiner Eltern zu nennen, dass deutlich die BAföG Einkommensgrenze unter- bzw. überschreitet.

Orientierungshilfe:
Wenn deine Eltern verheiratet sind und ein gemeinsames Bruttoeinkommen von ca. 30.000 Euro im Jahr verdienen, besteht die Chance, dass die ersten Kürzungen erfolgen. Ab einem Gehalt um 60.000 Euro im Jahr könnte es zu einer deutlichen Überschreitung der BAföG Einkommensgrenze kommen und es schwierig werden BAföG zu erhalten.

Unsere Empfehlung: Spar dir Zeit und Nerven und nutze ganz einfach den Antragsassistenten für deinen BAföG-Antrag. So holst du das Maximum für dich heraus!

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