Schüler-BAföG

Das BAföG für Schüler

Viele wissen gar nicht, dass BAföG nicht nur eine Förderung für Studenten anbietet, auch Menschen die gerade einen schulischen Abschluss anstreben haben die Möglichkeit. Das Schüler-BAföG ist jedoch an andere Bedingungen und BAföG Voraussetzungen geknüpft. In diesem Beitrag erfährst du was du erfüllen musst, um Schüler-BAföG zu erhalten, wie hoch deine Förderung sein kann und wie viel du davon zurück zahlen musst. Natürlich findest du auch alle Infos und Formulare für den eigentlichen Antrag für Schüler-BAföG hier!

Häufig gestellte Fragen

Es ist ein großer Irrglaube, dass BAföG für Studenten vorbehalten ist. Das Schüler-BAföG soll auch junge Menschen die noch zur Schule gehen eine finanzielle Unterstützung bieten. Den Antrag auf Schüler-BAföG online zu stellen,  kann dir da übrigens viele Nerven sparen und du kannst vorab checken, ob du die nötigen Voraussetzungen erfüllst.

Natürlich bekommt nur der Schüler-BAföG, der es auch wirklich braucht. Was genau das bedeutet, wird in den entsprechend Voraussetzungen definiert:

  • meist eigener Haushalt
  • Bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre
  • Schulische Ausbildungsstätte

Inwieweit du die Voraussetzungen für Schüler-BAföG erfüllst, kannst du bereits im BAföG Antragsassistenten online prüfen.

Der Höchstsatz deines Schüler-BAföGs wird nur ausgezählt, wenn einige Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn du Glück hast, kannst du aber monatlich bis zu 675 Euro erhalten. Wie viel du tatsächlich bekommst, kannst du mit dem BAföG Antragsassistenten errechen lassen und anschließend ganz bequem den eigentlichen Antrag stellen.

Bei anderen BAföG-Formen gibt es immer eine BAföG Rückzahlung, die in einem gewissen Zeitraum abgeschlossen sein muss. Beim Schüler-BAföG ist das jedoch anders – du kannst dich über eine kostenlose Förderung, ohne Rückzahlung freuen!

Auch das Schüler-BAföG hat einen gewissen BAföG Bewilligungszeitraum, der ist jedoch deutlich kulanter, als die übliche Regelung. Simpel gesagt, du erhältst so lange BAföG, bist du die jeweilige schulische Ausbildung beendet hast.

Schüler-BAföG beantragen

Was ist Schüler-BAföG überhaupt?

Einfach gesagt: BAföG kann man nicht nur als Student an einer Universität oder wenn man seinen Meister macht bekommen, sondern auch als Schüler an einer weiterführenden Schule. Dennoch ist die Sache mit dem Schüler-BAföG nicht ganz so einfach wie es klingt und unterliegt einigen Voraussetzungen, die du erfüllen solltest, wenn du Schüler-BAföG beziehen möchtest.

Wie hoch dein Schüler-BAföG schlussendlich ist, hängt von der besuchten Schulform und deiner Wohnsituation ab. Du solltest aber auf jeden Fall dein Glück versuchen und einen Antrag für Schüler-BAföG stellen. Denn anders als z. B. Studenten BAföG, muss das Schüler-BAföG nicht zurück gezahlt werden.

Höchstsatz 

Wie auch bei anderen BAföG-Leistungen, ist der Betrag, den du im Rahmen des Schüler-BAföG bekommst, abhängig von verschiedenen Faktoren. Dazu zählen die Art der Ausbildungsstätte und des Abschlusses, die Zugangsvoraussetzungen dort, dein Alter und deine Wohnsituation.

Die Schüler-BAföG Leistungen werden dabei errechnet aus

• einem Grundbetrag der dir zusteht: dieser Grundbetrag wird durch die Ausbildungsart beeinflusst, sowie von deiner Einkommenssituation und der deiner Eltern.

• einem Zuschlag zu deinen Mietkosten: Ein Mietkostenzuschuss wird dann berechnet, wenn die Miete einen Fix-Betrag übersteigt, ebenfalls abhängig von der Schulart.

• einer Bezuschussung zu deiner Kranken- und Pflegeversicherung: dieser Beträgt meist 71 € für die Krankenversicherung und 15 € für die Pflegeversicherung, wenn du selbst versichert bist

• und evtl. einem Kinderbetreuungszuschlag: möglich, falls man Kindern unter 10 Jahren hat, die betreut werden müssen. Pro Kind werden hier 130 € veranschlagt.

Dabei ist zu beachten, dass der Grundbetrag beim Schüler-BAföG grundsätzlich niedriger ist als beim Studenten-BAföG.

Hier findest du eine Auflistung, welche Höchstbeträge bei welcher Studienart möglich sind und wie sich diese zusammensetzen:

• Grundbedarf: 504 €
• Wohn-und Mietkosten: im Grundbedarf enthalten
• Kranken- & Pflegeversicherung: 86€
• PLUS: möglicher Kinderbetreuungszuschlag 130 €/Kind

Höchstsatz für das Schüler-BAföG: 590 €

• Grundbedarf: 231 €
• Wohn-und Mietkosten: 273 €
• Kranken- & Pflegeversicherung: 86 €
• PLUS: möglicher Kinderbetreuungszuschlag 130 €/Kind

Schüler-BAföG Höchstsatz: 590 €

• Grundbedarf: 418 €
• Wohn-und Mietkosten: 169 €
• Kranken- & Pflegeversicherung: 86 €
• PLUS: möglicher Kinderbetreuungszuschlag 130 €/Kind

Bis zu 673 € Schüler-BAföG möglich!

• Grundbedarf: 424 €
• Wohn-und Mietkosten: 198 €
• Kranken- & Pflegeversicherung: 86 €
• PLUS: möglicher Kinderbetreuungszuschlag 130 €/Kind

708 € Schüler-BAföG Leistung

• Grundbedarf: 424 €
• Wohn-und Mietkosten: 198 €
• Kranken- & Pflegeversicherung: 86 €
• PLUS: möglicher Kinderbetreuungszuschlag 130 €/Kind

Bis zu 708 € Schüler-BAföG Leistung möglich!

Voraussetzungen

Wie auch bei anderen BAföG-Formen, unterliegt das Schüler-BAföG verschiedenen Voraussetzungen. Darunter zählt natürlich, dass deine Eltern oder dein Ehepartner die Kosten für die Ausbildung neben dem Lebensunterhalt nicht zusätzlich für dich tragen können.

Neben allgemeingültigen Voraussetzungen zum BAföG, wie die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Daueraufenthaltsrecht, gibt es spezielle weitere Voraussetzungen, um Schüler-BAföG erhalten zu können. Beim Schüler-BAföG handelt es sich um eine Leistung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Deshalb werden hier auch spezielle Ansprüche gestellt.

Grundsätzlich unterliegt die Möglichkeit Schüler-BAföG zu erhalten 3 wichtigen Aspekten:

Schüler-BAföG online berechnen Hilfe

dein Alter

Schüler BAföG Voraussetzungen Alter

die Wohnsituation

Schüler BAföG Voraussetzungen Haushalt

Art der zu besuchenden Ausbildungsstätte

Schüler BAföG Ausbildungsstätte

Schüler-BAföG Voraussetzung 1: die Ausbildungsstätte

Wie BAföG allgemein, unterliegt auch das Schüler-BAföG bestimmten Regelungen, welche Ausbildungsstätten mit Schüler-BAföG förderungswürdig sind. Dabei ist aber auch relevant, ob du bereits eine Ausbildung absolviert hast, in welcher Klasse du bist und ob die Ausbildungsstätte, die du besuchen möchtest, dich zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Was das genau bedeutet und welche Ausbildungsstätten für das Schüler-BAföG überhaupt relevant sind, kannst du dir hier ansehen:

Sowohl wenn du bei deinen Eltern wohnst, als auch wenn du einen eigenen Haushalt hast, ist Schüler-BAföG möglich.

(abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung) Sowohl wenn du bei deinen Eltern wohnst, als auch wenn du einen eigenen Haushalt hast ist Schüler-BAföG möglich.

(mit berufsqualifizierendem Abschluss) Hast du einen eigenen Haushalt oder wohnst bei deinen Eltern kann Schüler-BAföG eine Möglichkeit für dich sein.

Schüler-BAföG ist möglich:

• Wenn du bei Vollzeit Schulbesuch die letzten drei Halbjahre bei deinen Eltern gewohnt hast
• Wenn du bei Vollzeit Schulbesuch die letzten drei Halbjahre nicht bei deinen Eltern gewohnt hast

Förderung nur während der letzten drei Halbjahre bei Vollzeit-Schulbesuch – es wird davon ausgegangen, dass du vorher noch arbeitest.

Schüler-BAföG ist möglich sowohl wenn du bei deinen Eltern wohnst, als auch wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst über den kompletten Zeitraum von 3 Jahren.

Schüler-BAföG funktioniert wenn:

• Sowohl wenn du bei deinen Eltern wohnst als auch wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst.
• Nur im letzten Jahr vor dem Abschluss möglich

Unter diesen Bedingungen ist Schüler-BAföG möglich:

• Erst ab der 10. Klasse möglich
• Nur wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst

Wohnst du noch bei deinen Eltern, erfüllst du wahrscheinlich nicht die Voraussetzungen für Schüler-BAföG. Auch wenn du nicht zuhause wohnst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Siehe unten

Schüler-BAföG erhältst du hier nur, wenn du deinen eigenen Haushalt führst und deine Eltern zu weit von der Bildungseinrichtung weg wohnen. Siehe Voraussetzungen

Keine vorherige Berufsausbildung vorausgesetzt – Auch hier gilt: wer noch zuhause wohnt, wird wahrscheinlich nicht mit Schüler-BAföG unterstützt.

Folglich gibt es auch Ausbildungen, die nicht mit Schüler-BAföG gefördert werden. Dazu gehört der Besuch einer normalen Berufsschule (durch eine Berufsausbildung) oder ein System, bei dem es auch eine betriebliche Komponente gibt (die ggf. die Kosten übernehmen kann).  Hier geht man grundsätzlich davon aus, dass die Auszubildenden entsprechende Vergütungen erhalten und deshalb nicht auf Schüler-BAföG angewiesen sind.

TIPP: Neben Schüler-BAföG kommt hier vielleicht die Berufsausbildungshilfe (BAB) in Frage. Hast du bereits deine Ausbildung abgeschlossen und möchtest weiter lernen, könnte das Meister BAföG weiterhelfen.

Schüler-BAföG Voraussetzung 2: deine Wohnsituation

Wie du bereits in der oberen Übersicht festgestellt hast, gilt bei diesen Ausbildungsstätten die Voraussetzung, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, wenn du Schüler-BAföG erhalten möchtest, und einen eigenen Haushalt führst. Grundsätzlich geht man davon aus, dass Schüler noch zu Hause wohnen, wenn sie noch keine Berufsausbildung absolviert haben. Dennoch gibt es besondere Umstände, unter denen Schüler berechtigterweise nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Grundsätzlich gibt es wieder 3 Möglichkeiten diese Voraussetzung für Schüler-BAföG zu erfüllen:

1. Du hast bereits deinen eigenen Haushalt und Kinder

2. Du bist oder warst schon verheiratet und führst deshalb deinen eigenen Haushalt. (Vorsicht: Schüler-BAföG ODER Wohngeld – beides ist nicht möglich!)

3. Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern, da deine Ausbildungsstätte zu weit weg von diesem Wohnort liegt.

Dabei gilt: ein eigener Haushalt braucht auch eine entsprechende Ausstattung. Hast du also auch Haushaltsutensilien, kann dies als eigener Haushalt zählen. Eine WG reicht hierfür oft schon aus – ein möbliertes Zimmer hingegen wird beim Schüler-BAföG eher nicht als eigener Haushalt anerkannt.

Schüler-BAföG Antrag stellen

Wann ist der Wohnort zu weit von der Ausbildungsstätte entfernt?

Grundsätzlich gilt: brauchst du an mind. 3 Wochentagen für die Hin- und Rückfahrt zu deiner Schule mehr als 2 Stunden, ist der Schulweg nach Schüler-BAföG zu weit. Dabei kannst du für jeden zu Fuß zurückgelegten Kilometer 15 Minuten veranschlagen. Es zählt dabei auch die Wartezeit vor und nach dem Unterricht, wenn du zum Beispiel auf einen Bus warten musst. Apropos Bus: Hier darfst du nur die schnellste Verbindung einberechnen.

Andernfalls kann es auch sein, dass dir dein Schulweg aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht zumutbar ist. Auch hier gibt es spezielle Ausnahmeregelungen für die Voraussetzungen zu Schüler-BAföG über die man sich näher informieren sollte.

Schüler-BAföG gibt es jedoch erst dann, wenn du einen externen Wohnsitz hast und sich in zumutbarer Entfernung zu deinem Elternhaus keine vergleichbare Bildungsstätte findet, die du besuchen könntest. Das heißt: Zur Berechnung des Schulwegs muss immer die nächstgelegene angemessene Bildungseinrichtung herangezogen werden. Es besteht also keine bzw. nur bedingt eine freie Schulwahl.

Schüler-BAföG & Schulweg:

  • mind. an drei Wochentagen muss der Schulweg genutzt werden
  • Hin- und Rückfahrt zur Schule mehr als 2 h
  • jeder Kilometer (zu Fuß) wird mit 15 Minuten gerechnet
  • nur die schnellste Verbindung (z.B. Bus) wird als Maßstab genommen

Schüler-BAföG Voraussetzung 3: dein Alter

Wie auch bei anderen BAföG Formen, regelt der § 10 des BAföG-Gesetzes dein Höchstalter, dass du bei Schulbeginn haben darfst, wenn du BAföG für Schüler beziehen möchtest. Hier gilt grundsätzlich: Die Altersgrenze für Schüler-BAföG liegt bei 30 Jahren, d.h. hast du das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet, kannst du  – wenn du auch die anderen Voraussetzungen erfüllst – Schüler-BAföG beantragen.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel:

1. Krankheit oder Behinderung: Konntest du aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht eher mit der Schule beginnen, kann dies eine Ausnahme sein, um auch noch nach der Altersgrenze Schüler-BAföG zu beziehen. Voraussetzung auch: sobald du dazu in der Lage bist, beginnst du sofort mit der Ausbildung.

2. Vorausgegangene Ausbildung: Hast du eine Ausbildung abgeschlossen und möchtest gleich darauf folgend die nächste beginnen, die wiederum auf die vorausgegangene Ausbildung aufbaut, kann dies ein Grund sein, auch über das Höchstalter hinaus Schüler-BAföG zu erhalten.

3. Elternunabhängiges BAföG: Auch Schüler-BAföG kannst du elternunabhängig beantragen. Mehr dazu findest du in unserem Beitrag zum elternunabhängigen BAföG.

Bist du beispielsweise normaler Schüler an einem Gymnasium in der 10. Klasse im entsprechenden Alter, der noch bei seinen Eltern wohnt, wirst du wahrscheinlich kein Schüler-BAföG erhalten können. Genauso sieht es auch bei Fachoberschulen aus, für die du nicht vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen haben musst.

Schüler-BAföG berechnen

Richtig beantragen

Wenn du Schüler-BAföG beantragen möchtest, musst du zunächst zwei Dinge wissen:

Wo kann ich Schüler-BAföG beantragen?

Schüler BAföG BAföG Amt

• Zuständiges BAföG Amt finden

• Abhängig von Wohnort

• ggf. BAföG Amt des Landkreises

Zuständig für deinen Antrag zum Schüler-BAföG ist das BAföG Amt am Wohnort deiner Eltern. Wenn deine Eltern getrennt leben, aber im selben Landkreis, dann ist hier ebenfalls das entsprechende BAföG Amt zuständig.

Leben deine Eltern getrennt und das in unterschiedlichen Landkreisen, wendest du dich an das BAföG Amt das im Landkreis zuständig ist, wo du zur Schule gehen möchtest bzw. wo du wohnst.

Wenn du ein Abendgymnasium, eine höhere Fachschule oder ein Kolleg besuchen willst, ist am Ort der Schule im zuständigen Amt der Schüler-BAföG Antrag zu stellen. Damit dein Schüler-BAföG rechtzeitig ausgezahlt wird, solltest du dich zeigt über das richtige BAföG Amt informieren, damit die richtige Steille deinen Antrag bekommt.

Eine Alternative dazu ist auch immer, BAföG online zu beantragen, direkt über das BAföG Amt oder den Schüler-BAföG Antrag mit Hilfe eines Profis auszufüllen. Bei uns kannst du mit Hilfe des BAföG Rechner ganz bequem und vor allem fehlerfrei deinen Bedarf ermitteln und deinen BAföG-Antrag ausfüllen und abschicken.

Wann sollte ich Schüler-BAföG beantragen?

Schüler BAföG BAföG Amt Frist

• Antrag auf Schüler-BAföG muss rechtzeitig vorliegen

• keine rückwirkende Auszahlung

• Antragsfrist letzter Tag des jeweiligen Monats

Dein Schüler-BAföG Antrag sollte dem zuständigen BAföG Amt immer schon in dem Monat vorliegen, ab dem du auch Schüler-BAföG beziehen möchtest. Zu beachten ist dabei, dass Schüler-BAföG nicht rückwirkend ausgezahlt wird und die Antragsfrist immer der letzte Tag des entsprechenden Monats ist.

Beginnst du deine Ausbildung im September, sollte dein Schüler-BAföG Antrag spätestens Ende September im zuständigen BAföG Amt eingegangen sein.

Stellst du deinen BAföG-Antrag auf Schüler-BAföG erst später, also z. B. im November, verfällt dein Anspruch für diese Monate. Wir empfehlen deshalb, den Schüler-BAföG Antrag schon mindestens 6-8 Wochen vor Schulbeginn einzureichen.

Auch wenn du noch nicht alle nötigen Unterlagen zusammen hast, empfiehlt es sich, bereits vorab einen Schüler-BAföG Antrag einzureichen. Wichtig ist das Eingangsdatum deines Antrags, nicht der Bearbeitungszeitraum oder wann der Antrag vollständig ist. Das heißt fehlende Unterlagen kannst du auch im Nachhinein noch nachreichen.

Schüler-BAföG Antrag online stellen

Rückzahlung

Die meisten Formen von BAföG können aufgeteilt werden in Leistungen als Darlehen und solche als Zuschuss. Die Darlehensleistungen müssen i.d.R. zurückgezahlt werden. Die gute Nachricht ist: Schüler-BAföG wird vollständig als Zuschuss angerechnet und muss somit auch nicht zurückgeleistet werden.

Auch wenn du deine Schulausbildung abbrichst oder nicht schaffst, erwarten dich eher keine Rückzahlungen der Leistungen vom. Da oftmals die Unterscheidung zwischen Studenten-BAföG und Schüler-BAföG etwas schwer fällt, gibt es auch hier eine Ausnahme. Schüler und Auszubildende an höheren Fachschulen oder Akademien erhalten gleich dem Studenten-BAföG das Schüler-BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als Darlehen, das nach der Ausbildung zurückgeleistet werden muss.

Schüler-BAföG muss in der Regel nicht zurück gezahlt werden – nutze also deine Chance stelle mit dem BAföG Antragsassistenten deinen Antrag für Schüler-BAföG noch heute.

Der Antrag

Die BAföG Formblätter, die du für deinen Schüler-BAföG Antrag benötigst, kannst du entweder in deinem zuständigen BAföG Amt bekommen oder aber online downloaden. Dieser Antrag enthält 8 Formblätter. Beim Schüler-BAföG Erstantrag betreffen dich die folgenden:

Pflichtbestandteil

BAföG Formblatt 1Allgemeine Angaben zu deiner Person und deinem Einkommen, mit Lebenslauf und Angaben zu eventuellen Kindern.

BAföG Formblatt 2: Informationen zur Ausbildungsstätte, Auszufüllen von der entsprechenden Ausbildungsstätte

BAföG Formblatt 3: Angaben zum Einkommen deiner Eltern/ deines Ehepartners.

Ggf. BAföG Formblatt 4: Dieses Formular musst du auszufüllen, wenn du keine deutsche Staatsangehörigkeit hast und Schüler-BAföG beantragen möchtest.

Im Sonderfall beizufügen

BAföG Formblatt 5 =Leistungsnachweis. Nur an höheren Fachschulen oder Akademien einzureichen.

BAföG Formblatt 6: Zeit im Ausland im Rahmen deiner schulischen Ausbildung. AuslandsBAföG für Schüler.

BAföG Formblatt 7auszufüllen, wenn das Einkommen deiner Eltern sich stark verändert im Vergleich zu den Angaben beim Schüler-BAföG Erstantrag.

BAföG Formblatt 8: zum Beantragen von Vorausleistungen. Dies ist möglich, wenn bei dir eine finanzielle Notsituation vorliegt.

Was gibt es sonst noch beim Schüler-BAföG Antrag zu beachten?

  • Nicht zu spät einreichen: Bei Schüler-BAföG erfolgt keine rückwirkende Zahlung, deshalb den Antrag immer fristgerecht spätestens bis Ende des ersten Monats der Ausbildung einreichen!
  • Kein Folgeantrag und Leistungsnachweis: Dein Schüler-BAföG wird für die komplette Dauer deiner Ausbildung bewilligt, d. h. du musst keinen BAföG Folgeantrag stellen.  Folglich muss auch kein Leistungsnachweis erbracht werden, d. h. das BAföG-Formblatt 5 muss im Zusammenhang mit Schüler-BAföG nicht eingereicht werden. Achtung: Hast du Schüler-BAföG für eine höhere Fachschule oder eine Akademie erhalten, wird – wie beim Studenten-BAföG – ein Leistungsnachweis ab dem 5. Semester erwartet.
  • Schüler-BAföG zurückziehen: solltest du feststellen, dass du deine Ausbildung auch ohne Schüler-BAföG finanzieren kannst, kannst du deinen Schüler-BAföG Antrag ganz einfach zurückziehen indem du eine formlose Erklärung einreichst. Dies ist auch noch möglich, wenn du deinen BAföG Bescheid bereits erhalten hast.
  • Schüler-BAföG & Stipendien: Ein Stipendium ist eine gute Alternative, um die eigene Ausbildung zu finanzieren. Aber es ist nicht nur eine Alternative, denn du kannst gleichzeitig ein Stipendium und Schüler-BAföG erhalten. Achte jedoch darauf, dass du diesen Aspekt richtig in deinem Schüler-BAföG Antrag angibst!
  • Schüler-BAföG oder Meister-BAföG: Manche Ausbildungsstätten lassen sowohl die Förderung durch Meister- als auch durch Schüler-BAföG zu, da an manchen Schulen eine vorausgegangene Ausbildung als Voraussetzung gilt. Der Unterschied: Meister-BAföG unterliegt sehr viel weniger Voraussetzungen, denn hier spielt das Einkommen deiner Eltern keine Rolle und auch dir wird ein Freibetrag angerechnet. Jedoch muss beim Meister-BAföG eine Rückzahlung erfolgen. Diese bleibt beim Schüler-BAföG aus. Zu beachten ist auch, dass der Höchstförderungsbetrag des Meister-BAföG deutlich über dem des Schüler-BAföGs liegt. Welches BAföG das richtige ist, sollte also individuell entschieden werden.

Dauer der Leistung 

Grundsätzlich gibt es keine Förderungshöchstdauer beim Schüler-BAföG. Wenn dir Schüler-BAföG bewilligt wird, kannst du ab dem ersten Monat deines Ausbildungsbeginns Leistungen beziehen. Achte aber darauf, dass du Schüler-BAföG rechtzeitig beantragst, denn es ist nicht möglich, diese Förderungen rückwirkend zu erhalten. Die Förderung durch Schüler-BAföG kann dann grundsätzlich fortgeführt werden bis zum Abschluss der entsprechenden Ausbildung.

Voraussetzung ist natürlich auch hier, dass du die Schule ordentlich besuchst und eine Absicht erkennbar ist, den angestrebten Abschluss auch wirklich zu erhalten. Dabei erlischt dein Schüler-BAföG Anspruch auch nicht, wenn du eine Klasse wiederholen musst. Lediglich wenn dies ein zweites Mal vorkommt, musst du dich erklären können. Grundsätzlich wird dabei davon ausgegangen, dass durch die schulischen Strukturen die Ausbildung natürlich voranschreitet. Auch die Dauer der Ausbildung ist hier meist klar durch die Ausbildungsstätte geregelt.

Solltest du während deiner Ausbildungszeit, die mit Schüler-BAföG finanziert wird, schwanger oder schwer krank werden, erhältst du noch 3 weitere Monate Schüler-BAföG.

Auch wenn du ein Praktikum während deiner Ausbildung machst, gelten bestimmte Regeln beim Schüler-BAföG. Ob du auch während des Praktikums BAföG erhältst, hängt davon ab, ob du das Praktikum freiwillig machst oder dieses zwingender Bestandteil deiner Ausbildung ist. Sollte der erste Fall auf dich zutreffen, bekommst du während des Praktikums keine Schüler-BAföG Leistungen. Absolvierst du das Praktikum hingegen im Rahmen deiner Ausbildung, werden die Leistungen weiter erbracht.

Schüler-BAföG und Auslandsaufenthalt

Wenn du während deiner Ausbildung und damit deiner Förderung durch Schüler-BAföG einen Teil dieser Ausbildung im Ausland verbringen möchtest oder musst, hast du auch im Ausland die Möglichkeit immer noch Schüler-BAföG zu beziehen.

AuslandsBAföG als Schüler kannst du beantragen,

als Schüler an einem Gymnasium ab der 10. Klasse (G8) bzw. 11. Klasse (G9)

als Schüler an einer Realschule, wenn du an einer gymnasialen Oberstufe angenommen wurdest

als Schüler einer Fachoberschulklasse, wenn du bereits die Schüler-BAföG Anforderungen erfüllst

als Schüler einer Berufsfachschule/Fachschulklasse, wenn du bereits die Schüler-BAföG Anforderungen erfüllst.

Die Förderungsdauer durch AuslandsBAföG für Schüler beträgt dabei ebenfalls mind. ein Jahr.

Wenn du an einer Berufsfachschule oder in einer Fachschulklasse bist und ein Praktikum im Ausland absolvieren musst, kannst du ebenfalls AuslandsBAföG für Schüler beantragen. Dabei muss das Praktikum mind. 12. Wochen dauern.

Im Vergleich zum regulären Schüler-BAföG fällt das AuslandsBAföG für Schüler etwas höher aus, da hier ein Zuschlag für Reisekosten miteinkalkuliert wird. Diese Förderung muss wie auch das Schüler-BAföG selbst nicht zurückgeleistet werden.

Unser Tipp zum Schüler-BAföG

Wenn du dich Weiterbilden möchtest, solltest du in jedem Fall einen BAföG-Antrag stellen. Ob du dann eingestuft wirst als Schüler oder Student ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von deinen individuellen Gegebenheiten ab. Das Schüler-BAföG bietet dir den großen Vorteil, dass du im Normalfall die Förderung nicht zurück zahlen musst. Aber selbst, wenn du Studenten BAföG erhältst, brauchst du dir keine großen Sorgen um die BAföG Rückzahlung machen. Informiere dich einfach auf unserer Seite über die verschiedenen BAföG Modelle. 

Schüler-BAföG online berechnen

Du kannst bei deinem Schüler-BAföG Antrag immer auf die Hilfe von Profis setzen. So hast du viel mehr Sicherheit, dass du nichts bei deinem BAföG-Antrag vergisst und dieser dadurch auch mit höherer Wahrscheinlichkeit genehmigt wird. Nutze einfach unseren Service und lass deinen Antrag für Schüler-BAföG korrekt ausfüllen.

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