AuslandsBAföG

So kannst du AuslandsBAföG beantragen

AuslandsBAföG Auslandssemester

Du planst ein Studium im Ausland, ein Auslandssemester, ein Praktikum dort oder einen Schüleraustausch, aber die Finanzierung dieser Sache liegt dir noch schwer im Magen? Neben der Förderung durch BAföG bei einem Studium in Deutschland, kannst du auch dein Auslandssemester oder gar Auslandsstudium mit BAföG finanzieren. Natürlich musst du aber auch gewisse Voraussetzungen erfüllen, um AuslandsBAföG empfangen zu können.

Hast du jedoch bereits in Deutschland einen Anspruch auf BAföG, klappt es sicher auch mit dem AuslandsBAföG und auch wenn du noch kein BAföG bekommst, lohnt sich ein AuslandsBAfög Antrag meist! Wie du einen erfolgreichen AuslandsBaföG Antrag stellst und alles, was es rund ums AuslandsBAföG zu wissen gibt, erklären wir dir auf dieser Seite.

Achtung: Das zuständige BAföG Amt richtet sich nach deinem Wunschzielland. Eine vollständige Liste dazu findest du in diesem Beitrag.

Häufig gestellte Fragen

Jeder Student kann einen BAföG-Antrag online stellen und hat sehr gute Chancen eine Förderung für den Auslandsaufenthalt oder das Auslandssemester zu erhalten. Anders als beim BAföG im Inland sind hier die Voraussetzungen schneller erfüllt. Für dich bedeutet es, dass selbst wenn du in Deutschland kein BAföG bekommst, es nicht heißt, dass es auch für das Ausland gilt.

Auch wenn du grundsätzlich gute Chancen hast AuslandsBAföG zu bekommen, müssen bestimmte  Voraussetzungen erfüllt werden:

• Ausreichende Verbundenheit zum Inland
• Mindestdauer des Auslandsaufenthalts
• Institutionelle Gleichwertigkeit der Ausbildung

Trifft das für dich zu, kannst du problemlos dein AuslandsBAföG online beantragen.

Es kann gut sein, dass nicht nur deine Unterkunftskosten übernommen werden, sondern auch folgende Ausgaben durch das AuslandsBAföG gedeckt werden:

• Reisekostenpauschale
• (teilweise) Erstattung von Studiengebühren
• Zuschlag für Auslandskrankenversicherung
• Bei Aufenthalten außerhalb der EU/Schweiz: ggf. Auslandszuschlag

Stelle mit Hilfe des online BAföG Antragsassistenten   in nur wenigen Klicks deinen Bedarf und dessen Höhe fest.

Du solltest den Antrag für dein AuslandsBAföG mind. 6 Monate vor Ausbildungsbeginn   bzw. Anfang des Auslandssemester einreichen. So kannst du dir sicher sein, dass du die bewilligte Förderung pünktlich erhältst. Wo genau du deinen Antrag einreichen musst, hängt von deinem Zielort ab.

Bevor du aber alles an das zuständige BAföG Amt schickst, kontrolliere unbedingt die Vollständigkeit deiner Angaben in den Formblättern.

AuslandsBAföG online stellen

Kommst du in Frage?

Gründe für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung gibt es viele. Egal welcher deiner ist, finanzieren musst du dich so und so im Ausland. Dabei ist das AuslandsBAföG eine gute Möglichkeit.

Nicht immer wird jeder Aufenhalt im Ausland durch das BAföG gefördert, ein klassisches Auslandssemester hingegen hat z. B. super Chancen! Welche Ausbildungsvorhaben dabei genau gefördert werden und unter welchen Bedingungen kannst du hier nachlesen.

Wenn du in Deutschland kein BAföG bekommst, kannst du dich trotzdem für das AuslandsBAföG bewerben und bis zu 4.600 Euro für ein Studienjahr erhalten!

Studenten können AuslandsBAföG beantragen für

  • Auslandsstudium: einen Studienaufenthalt innerhalb der EU/ Schweiz, möglich an Berufsfachschulen, mind. zweijährigen Fachschulen, höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen
  • Auslandssemester: einen Studienaufenthalt nach mindestens einem Studienjahr in Deutschland
  • Auslandsausbildungsaufenthalte bei einem integrierten Studiengang (grenzüberschreitende Kooperation von inländischer und ausländischer Ausbildungseinrichtung)
  • Pflichtpraktikum: ein Praktikum, soweit es in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschrieben ist
ACHTUNG: Egal um welche Form des Auslandsaufenthalts es sich handelt, deinen Antrag für AuslandsBAföG stellst du bei einem ganz bestimmten BAföG Amt! Welches das ist, richtet sich nach deinem Zielland. Eine Auflistung aller Zielländer und den jeweiligen Ämter findest du in diesem Beitrag.
AuslandsBAföG online Rechner

Alle Voraussetzungen

Natürlich musst du, wie bei jeder anderen Form von BAföG auch, gewisse Voraussetzungen erfüllen, um AuslandsBAföG zu bekommen. Grundsätzlich stehen deine Chancen gut, AuslandsBAföG zu bekommen, wenn du schon BAföG im Inland beziehst. Aber auch wenn du bisher kein BAföG erhältst, z. B. weil deine Eltern zu viel verdienen, kann ein AuslandsBAföG Antrag sinnvoll sein, da hier der Bedarf anders angesetzt wird.

Bist du jedoch aus anderen Gründen bereits aus dem BAföG Anspruch herausgefallen, z. B. weil du die Altersgrenze bereits überschritten oder du zu spät einen Fachrichtungswechsel vorgenommen hast, erfüllst du wahrscheinlich auch nicht die Voraussetzungen für AuslandsBAföG. Beim AuslandsBAföG sind neben den allgemeinen Voraussetzungen zum BAföG folgende Punkte entscheidend:

1. ständiger Wohnsitz in Deutschland

2. Mindestdauer des Auslandsaufenthalts

3. Institutionelle Gleichwertigkeit im Ausland wie im Inland

Er füllst du nicht alle Voraussetzungen, kann immer noch die individuelle Entscheidung des zuständigen BAföG Amts dafür sorgen, dass dein Antrag auf AuslandsBAföG bewilligt wird. Es ist immer einen Versuch wert seinen BAföG-Antrag einzureichen. Um Zeit und Nerven zu sparen, kannst du auch für das AuslandsBAföG den BAföG Antragsassistenten nutzen.

AuslandsBAföG Voraussetzungen Wohnsitz Deutschland

Zur AuslandsBAföG-Voraussetzung 1: ständiger Wohnsitz in Deutschland

(vgl. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 1 & 3  BAföG)

Um AuslandsBAföG während eines Auslandssemesters aus Deutschland erhalten zu können, musst du eine ausreichende Verbundenheit mit dem Inland nachweisen können. Dies ist zum Beispiel durch einen ständigen Wohnsitz in Deutschland abgedeckt. Selbst, wenn du also zum Zwecke der Ausbildung mehrere Jahre im Ausland verbringst, bleibt Deutschland noch dein ständiger Wohnsitz.

Theoretisch genügt es für einen AuslandsBAföG-Antrag, wenn du diese Verbundenheit zum Inland auf eine andere Weise nachweisen kannst, z. B. mit der deutschen Staatsbürgerschaft. Aber auch Studenten mit Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland die keine deutschen Staatsangehörigen sind, können AuslandsBAföG bekommen, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und sie offiziell auch dort gemeldet sind.

Auch persönliche Verhältnisse können beim AuslandsBAföG ausschlaggebend sein. Wenn z. B deine Familie ihren Wohnsitz in Deutschland hat oder du deine Schulzeit in Deutschland verbracht hast, kann dies auch als ausreichend angesehen werden. Ob du die Voraussetzung für AuslandsBAföG erfüllst, bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.

AuslandsBAföG Voraussetzungen Dauer Auslandssemester

Zur AuslandsBAföG-Voraussetzung 2: Mindestdauer des Auslandaufenthalts

(vgl. § 5 Abs. 2 Satz 3 BAföG)

Um im Ausland mit BAföG gefördert zu werden, muss dein Auslandsaufenthalt entsprechend lang sein. Wenn du also für zwei Wochen im Ausland bist, sieht es eher schlecht mit AuslandsBAföG aus, denn die Voraussetzung für AuslandsBAföG ist ein Auslandsaufenthalt von mindestens sechs Monaten oder einem Semester.

Ausnahme ist wenn deine Ausbildungsstätte eine Kooperation mit der angestrebten Einrichtung im Ausland hat. Dann reicht ein Mindestaufenthalt von 12 Wochen um AuslandsBAföG genehmigt zu bekommen. Hierbei musst du die Kooperation der Ausbildungsstätten jedoch ausreichend nachweisen können. Als Kooperation gilt es dann, wenn diese schriftlich bestätigt wurde und die Kooperation bereits seit längerer Zeit besteht.

Beachte: Außerhalb der EU/Schweiz ist die Förderungsdauer meist auf ein Jahr festgesetzt. Diese kann in Ausnahmefällen auf bis zu 5 Jahre erweitert werden. Ein komplettes Auslandsstudium wird nur mit AuslandsBAföG gefördert, wenn dieses innerhalb der EU/Schweiz absolviert wird.
AuslandsBAföG Voraussetzungen Studiengang

Zur AuslandsBAföG-Voraussetzung 3: Institutionelle Gleichwertigkeit im Ausland wie im Inland

(§ 5 Abs. 2 und 4 BAföG)

Eine wichtige Voraussetzung, um AuslandsBAföG zu erhalten, ist auch, dass die Ausbildungsstätte im Ausland gleichwertig zu der besuchten im Inland ist. Um also im Ausland zu studieren oder ein Semester zu absolvieren, muss die Ausbildungsstätte dort dasselbe Niveau wie eine Hochschule, Akademie oder höhere Fachschule in Deutschland haben.

Wichtig sind dabei, um diese Voraussetzung für AuslandsBAföG zu erfüllen, z. B.

  • die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildungsstätte,
  • die Art der Ausbildung bzw. des Studiums,
  • der Inhalt und
  • der Abschluss, den du damit erwirbst.

Dank der Bologna-Reform ist die Voraussetzung der institutionellen Gleichwertigkeit zumindest im europäischen Raum oft leicht zu erfüllen. Aber Vorsicht: hierbei geht es nicht um die Wertigkeit eines bestimmten Fachs oder den genauen Ablauf eines Studiums. Lediglich die Institution selbst muss mit der in Deutschland vergleichbar sein.

AuslandsBAföG online Höhe berrechen

Sonderfall: Solltest du außerhalb der EU bzw. der Schweiz ein Auslandsstudium absolvieren wollen, musst du vorher sichergehen, dass die im Ausland besuchten Kurse zumindest teilweise auf dein eigentliches Studium im Inland angerechnet werden können. Geprüft wird auch, dass das geplante Auslandsstudium auch förderlich für deine eigentliche Ausbildung ist, d.h. dass es sich z. B. um dieselbe Fachrichtung handelt.

Ein Ausnahmefall ist auch, wenn du deine Abschlussarbeit im Ausland schreiben willst. Erfüllst du die Voraussetzungen für AuslandsBAföG nicht, kannst du deine Abschlussarbeit dennoch im Ausland mit InlandsBAföG finanzieren, wenn du währenddessen ausschließlich im Inland immatrikuliert bist und im Inland vorher förderungswürdig bist und die Abschlussarbeit sich auf das im Inland verfolgte Studium beziehst.

Beachte: Erhältst du im Inland BAföG, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass du auch AuslandsBAföG bekommst. Dein Fall und damit ob du AuslandsBAföG bekommst, wird immer einzeln geprüft!

Exkurs zum AuslandsBAföG:

Neben dem AuslandsBAföG, musst du dich auch um die eigentliche Bewerbung für dein Auslandssemester kümmern. Du kannst mit unterschiedlichen Programmen z. B. ERASMUS oder DAAD dein Auslandssemester organisieren. Damit das klappt, musst du dich bei den Organisationen bewerben, unter anderem musst du ein Motivationsschreiben abgeben. Wie das funktioniert und worauf du dabei achten musst, liest du in unserem Artikel Motivationsschreiben fürs Auslandssemster.

Leistungen

Wie beim BAföG im Inland bekommst du auch beim AuslandsBAföG Leistungen, die nach bestimmten Kriterien errechnet werden. Die üblichen Bedarfssätze (Grundbedarf, Wohnpauschale) werden beim AuslandsBAföG noch um folgende ergänzt:

AuslandsBAföG ZuschlägeReisekostenpauschale(teilweise) Erstattung von StudiengebührenZuschlag für die AuslandskrankenversicherungBei Aufenthalten außerhalb der EU/Schweiz: ggf. Auslandszuschlag
Leistung• innerhalb Europas pauschal je 250 € für Hin- und Rückfahrt
• außerhalb Europas pauschal je 500 € für Hin- und Rückfahrt
bis zu 4.600 € für max. ein Studienjahr ca. 71 € monatlich als Krankenversicherungszuschlagsje nach Land unterschiedliche Zuschläge
ErklärungAnfahrtskosten (z. B. Flug) trägt teilweise das AuslandsBAföG• Studiengebühren müssen nachgewiesen werden
• Es muss sich um den Erlass/Ermäßigung der Studiengebühren bemüht werden
•Für Leistungen darüber hinaus ist ein Nachweis notwendig, warum die Ausbildung nur an der gewählten Institution durchgeführt werden kann.
Bei eventuell anfallenden Zusatzkosten der Krankenversicherung, differenziert zwischen kurzer Aufenthalt (zusätzlich zur Inlandskrankenversicherung) & langem Aufenthalt (nur Auslandskrankenversicherung)Bei höher angelegten Lebenserhaltungskosten

Das bedeutet für dich, dein Bedarf wird beim AuslandsBAföG höher angesetzt, d.h. im Ausland kommen mehr Kosten auf dich zu. Somit kann es sein, dass du finanziell durch AuslandsBAföG unterstützt wirst, obwohl das im Inland nicht der Fall ist. Natürlich kommt es bei der konkreten Förderung aber auch wieder auf das Einkommen/Vermögen von dir und deinen Eltern oder deinem Ehe-Partner an.

Die monetäre Leistung, die das AuslandsBAföG erbringt, besteht grundsätzlich aus 50 % Zuschuss (wird nicht zurück gezahlt) und 50 % als zinsgünstiges Darlehen. Mehr dazu in diesem Beitrag!

AuslandsBAföG Rechner online

Förderungsdauer beim AuslandsBAföG

  • Auslandssemester max. 1 Jahr
  • Auslandsstudium (in der EU/Schweiz) ggf. bis zum Ende des Studiums

AuslandsBAföG: Dauer der Leistungen

Grundsätzlich gilt beim AuslandsBAföG für ein Studium in der EU/Schweiz, dass jeder AuslandsBAföG-Antrag für eine Förderungsdauer von maximal einem Jahr bewilligt wird. Dies gilt sowohl bei einem Auslandsstudium, als auch bei einem Praktikum. Bei einem Auslandsstudium im Rahmen eines integrierten Studiengangs innerhalb der EU/ Schweiz kannst du bis zum Ende deines Auslandsstudiums mit AuslandsBAföG gefördert werden (beachte dabei die Förderungshöchstdauer!) und das bereits ab dem ersten Semester.

Solltest du dein Auslandsstudium außerhalb der EU/Schweiz absolvieren, kannst du dort nur für maximal ein Jahr mit AuslandsBAföG gefördert werden. Voraussetzung ist dabei auch, dass es sich nicht um ein Studium handelt, dass im Ausland begonnen wurde, sondern als Auslandssemester zu einem bereits im Inland angetretenen Studiums anzusehen ist. Willst du also ausschließlich im Ausland außerhalb der EU studieren, kannst du nicht mit AuslandsBAföG gefördert werden.

AuslandsBAföG beantragen

Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick, wenn du AuslandsBAföG beantragen möchtest:

WannAuslandsBAföG mind. halbes Jahr vor geplantem Auslandsaufenthalt beantragen
WoAuslandsBAföG beantragen beim für das Zielland zuständigen BAföG-Amt, siehe unten
WasZusätzlich zu normalen BAföG Unterlagen ist das Formblatt 6 einzureichen
Jetzt BAföG beantragen!
AuslandsBAföG-Antrag

Wann sollte man AuslandsBAföG beantragen?

Ein Auslandsaufenthalt benötigt viel Planung und Vorarbeit. Dafür solltest du auf jeden Fall genügend Zeit einplanen, denn das ganze Projekt sollte möglichst schon Monate vor dem eigentlichen Auslandsaufenthalt stehen. Spätestens 6 Monate vor dem Beginn deines Auslandssemesters solltest du AuslandsBAföG beantragen, um sicherzugehen, dass der Antrag auch bis zum Beginn deines Auslandsaufenthalts bearbeitet wurde, denn dies kann länger dauern, als bei einem regulären BAföG Antrag.

Unser Tipp: Beim AuslandsBAföG hast du die Möglichkeit einen Antrag auf Vorabentscheid zu stellen. Dies ist vor allem nützlich, wenn du dir nicht sicher bist, ob du überhaupt Anspruch auf AuslandsBAföG hast. Mit Hilfe des Vorabentscheids erfährst du dann, ob du Leistungen durch AuslandsBAföG bekommst, nicht jedoch, wie hoch diese ausfallen würden. AuslandsBAföG beantragen musst du dann natürlich trotzdem mit einem regulären Antrag.

Welche Unterlagen braucht man um AuslandsBAföG zu beantragen?

Egal, ob du bisher Studenten-BAföG, elternunabhängiges BAföG oder Schüler-BAföG erhalten hast oder nicht, du solltest dennoch AuslandsBAföG beantragen. Für einen ordentlichen AuslandsBAföG Antrag musst du dieselben Unterlagen einreichen, unabhängig, ob du bereits eine andere Form von BAföG erhältst.

Wenn du AuslandsBAföG beantragen möchtest, sind folgende Unterlagen wichtig:

  • Formblatt 1 (Angaben zu deiner Person)
  • Formblatt 1, Anlage 1 (Schulischer & beruflicher Werdegang)
  • Formblatt 2 (Angaben zur Ausbildungsstätte, von der Uni auszufüllen)
  • Formblatt 3 (Angaben zu deinen Eltern/Ehepartner, entsprechend von beiden auszufüllen)
  • Formblatt 5 (Leistungsnachweis, für Studenten, die nach dem 4. Semester im Ausland sind)
  • Formblatt 6 (Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland, von der Uni auszufüllen)
  • letzter BAföG-Bescheid in Kopie

Wie bei einem normalen BAföG-Antrag solltest du darauf achten, deine Unterlagen zum AuslandsBAföG vollständig einzureichen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, denn so sparst du dir die Zeit, die das Amt braucht um Unterlagen von dir nachzufordern und zu verarbeiten. Wie du sicher schon erkannt hast, ist vor allem das Formblatt 6 wichtig, wenn du AuslandsBAföG beantragen möchtest.

Wichtig: Wenn du AuslandsBAföG beziehen möchtest, musst du spätestens drei Monate nach deinem Studienbeginn im Ausland dem zuständigen BAföG Amt eine Immatrikulationsbescheinigung von deiner ausländischen Ausbildungsstätte zukommen lassen. Am besten also sofort einreichen, wenn du die Bescheinigung bekommst! Solltest du dies vergessen, kann es nämlich sein, dass du bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen musst.
AuslandsBAföG Höhe berrechen

Wo sollte man AuslandsBAföG beantragen?

Um AuslandsBAföG zu beantragen, musst du dich nicht wie bei anderen Anträgen an das für deinen Landkreis oder deine Hochschule zuständige BAföG Amt wenden, sondern an das, welches für den Zielort zuständig ist. Das bedeutet konkret: In Deutschland gibt es 18 verschiedene BAföG-Ämter denen jeweils verschiedene Länder zugeordnet sind. Entsprechend dem Land, wo du dein Auslandssemester absolvieren willst, musst du AuslandsBAföG beim richtigen Amt beantragen. So ist zum Beispiel das BAföG Amt in Hamburg zuständig für die USA oder das in Hannover für Großbritannien.

Welches BAföG Amt dabei für deinen Zielort zuständig ist, erfährst du entweder auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder aber mit Hilfe dieser Übersicht:

AuslandsBaföG Amt Österreich:

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Amt für Ausbildungsförderung
Neuhauser Str. 39
80331 München
Tel.: 089 / 233 – 96266
Fax: 089 / 233 – 83388
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.muenchen.de/afa

AuslandsBaföG Amt Schweiz und Liechtenstein:

Studentenwerk Augsburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Eichleitnerstraße 3086159 Augsburg
Tel.: 0821 / 598-4930
Fax: 0821 / 598-4945
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.studentenwerk-augsburg.de

AuslandsBaföG Amt Belgien, Luxemburg & Niederlande:

Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln
Tel.: 0221 / 147 – 4990
Fax: 0221 / 147 – 4950
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de

AuslandsBaföG Amt Großbritannien & Irland:

Region Hannover
Fachbereich Schulen
Ausbildungsförderung
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 / 616 -22252
Fax: 0511/ 616 – 1123205
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bafoeg-region-hannover.de

AuslandsBaföG Amt Italien & Vatikantstadt:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Ausbildungsförderung
Auslandsamt
10617 Berlin
Tel.: 030 / 9029 -10
Fax: 030 / 9029 – 13460 u. 13470
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/buergerdienste/auslands_bafoeg.html

AuslandsBaföG Amt Frankreich & Monaco:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 55
55206 Ingelheim
Tel.: 06132 / 787 – 0
Fax: 06132 /787 – 3298
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.mainz-bingen.de

AuslandsBaföG Amt Spanien:

Studentenwerk Heidelberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abteilung Studienfinanzierung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 / 54 54 04
Fax: 06221 / 543524
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de

AuslandsBaföG Amt Malta & Portugal

Universität des Saarlandes
Amt für Ausbildungsförderung
Im Auftrag: Studentenwerk im Saarland e.V.
Universität Campus, Gebäude D 4.1
66123 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 302 – 4992
Fax: 0681 / 302 – 4993
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.studentenwerk-saarland.de

AuslandsBaföG Amt Dänemark, Island & Norwegen:

Studentenwerk Schleswig-Holstein
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Westring 385
24118 Kiel
Tel.: 0431 / 8816 – 168
Fax: 0431 / 8816 – 204
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.studentenwerk-s-h.de

AuslandsBaföG Amt Schweden:

Studentenwerk Rostock
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
St. Georg-Str. 104 – 107
18055 Rostock
Tel.: 0381 / 4592 – 878
Fax: 0381 / 4592 – 9431
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.studentenwerk-rostock.de

AuslandsBaföG Amt Finnland:

Studentenwerk Halle
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle/Saale
Tel.: 0345 / 6847 – 113
Fax: 0345 / 6847 – 202
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.studentenwerk-halle.de

AuslandsBaföG Amt:

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 10 32
09010 Chemnitz
Tel.: 0371 / 5628 – 450
Fax: 0371 / 5628 – 455
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.studentenwerk-chemnitz-zwickau.de

AuslandsBaföG Amt USA:

Studierendenwerk Hamburg
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg
Tel.: 040 – 41902-0
Fax: 040 – 41902 126
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/

AuslandsBaföG Amt Kanada:

Studentenwerk Thüringen
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Am Planetarium 4
07743 Jena
Tel.: 03641 / 930570
Fax: 03641 / 930589
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.stw-thueringen.de

AuslandsBaföG Amt Australien, Zypern, Slowenien, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kroatien, Griechenland, Bosnien und Herzegowina & Albanien:

Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 22 80
35010 Marburg
Tel.: 06421 / 296 – 0
Fax: 06421 / 296 – 223
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.studentenwerk-marburg.de

Rückzahlung

Wie beim BAföG für Studenten im Inland fällt auch beim AuslandsBAföG eine BAföG Rückzahlung an. Dabei gilt für allgemeine empfangene Leistungen durch Studenten: die Hälfte der Zahlungen zählen als Zuschuss, die andere als Darlehen und müssen deshalb zurückgezahlt werden.

Sonderfälle gibt es bei den zusätzlichen Leistungen des AuslandsBAföGs. Hier musst du also nicht alle Zusatzleistungen des AuslandsBAföG zurückzahlen. Die als zusätzlicher Bedarf angerechneten Zahlungen werden meist, wie auch die normalen BAföG Leistungen, zur einen Hälfte als Zuschlag – d. h. ohne Rückzahlung – und zur anderen Hälfte als Darlehen angerechnet. Das bedeutet konkret:

  • Reisekostenpauschale: besteht zu 50 % aus Zuschuss und zu 50 % aus Darlehen
  • Studiengebühren: werden als Zuschuss geleistet
  • Zuschlag zur Krankenversicherung: 50 % als Zuschuss, 50 % als unverzinsliches Staatsdarlehen

Das bedeutet also, im Rahmen des AuslandsBAföGs musst du 50 % der Reisekostenpauschale und 50 % des Krankenversicherungszuschlags zusätzlich zu den normalen Leistungen zurückzahlen.

Hast du bereits vorher BAföG im Inland erhalten, werden die Darlehensanteile aus Inlands- und AuslandsBAföG addiert und es muss zusammen zurückgezahlt werden. Wann und wie viel das dann konkret ist, erfährst du hier: BAföG Rückzahlung.

Das gibt es zu beachten

Grundsätzlich gilt: Du kannst für dein Auslandsstudium nicht einfach weiter ganz normal InlandsBAföG beziehen, sondern musst immer AuslandsBAföG beantragen. Sollte deinem Antrag auf AuslandsBAföG nicht stattgegeben werden, weil du bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllst, kann es sein, dass du im Ausnahmefall mit InlandsBAföG gefördert wirst. Dies ist nur dann möglich, wenn du im Ausland eine Bildungseinrichtung oder einen Betrieb im Rahmen deiner Ausbildung besuchst, weil du vor hast dort deine Abschlussarbeit für dein Studium im Inland zu schreiben. Sollte dies der Fall sein, kannst du bis zu 12 Monate normal mit BAföG gefördert werden. Der Zeitraum, den du im Ausland verbracht hast um deine Abschlussarbeit zu schreiben und der durch InlandsBAföG gefördert wurde, wird auch auf deine Förderungshöchstdauer angerechnet.

Apropos Anrechnung der Förderungshöchstdauer: Hier muss man zwischen zwei Fällen unterscheiden, wenn du im Rahmen eines Auslandsstudiums AuslandsBAföG bezogen hast.

  • Du hast freiwillig ein Auslandssemester gemacht (nicht in der Prüfungsordnung deines Studiengangs gefordert): Das bedeutet, die Zeit die du im Ausland verbracht hast, wird nicht auf deine Förderungshöchstdauer im Inland angerechnet. Dies gilt bei einem Zeitraum von bis zu einem Jahr und ist unabhängig davon, ob du AuslandsBAföG erhalten hast oder nicht. Kehrst du nach deinem Auslandssemester zurück an die Uni im Inland und fährst normal mit deinem Studium fort, ist es in Sachen BAföG-Förderungshöchstdauer so, als wärst du nie weggewesen. Das bedeutet konkret: Du wirst länger mit BAföG gefördert, als eigentlich durch die BAföG-Förderungshöchstdauer vorgesehen. Beziehst du zusätzlich AuslandsBAföG während dieser Zeit, kannst du also insgesamt sogar länger gefördert werden.
  • Du hast ein Pflicht-Auslandssemester gemacht (in der Prüfungsordnung als Teil des Studiengangs vorgeschrieben): Wenn du nicht freiwillig ein Auslandssemester eingelegt hast, sondern als Teil deines Studiums aus dem Inland, sieht der Fall etwas anders aus. Hier zählt deine Zeit im Ausland ganz normal zu deiner Regelstudienzeit. Faktisch ist es also in Bezug auf die Förderungshöchstdauer so, als hättest du dein gesamtes Studium in Deutschland verbracht. Selbiges gilt, wenn du deine Abschlussarbeit im Ausland schreibst und dafür InlandsBAföG beziehst.
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